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Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann werden, wer als Heilpraktiker nach den Grundsätzen der klassischen Homöopathie nach Samuel Hahnemann therapiert und praktiziert.

Nachweise hierüber sind über entsprechende Unterlagen, sowie eine eidesstattliche Erklärung des Mitglieds zu erbringen.

Die ordentliche Mitgliedschaft kann in Zeiten, in denen die Praxis nicht betrieben werden kann, z.B. bei Schwangerschaft, Erziehungszeit oder langer Krankheit, auf Antrag ruhen.


Außerordentliche Mitgliedschaft

Als außerordentliches Mitglied können sich bewerben

Heilpraktiker ohne Praxis

Heilpraktiker ohne Praxis in der Ausbildung (mit Nachweis)

Heilpraktiker während eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes (mindestens 6 Monate)

Heilpraktiker-Anwärter, die sich in einer klassisch homöopathischen Ausbildung befinden.

Über die Aufnahme bzw. die Umwandlung einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand (§ 5 der Satzung).

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt zum Ende eines Kalenderjahres oder Ausschluss.

Die schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres muss bis zum 30. September des entsprechenden Jahres vorliegen (§ 7 der Satzung).

Mitgliedsbeiträge (ab 01.07.2006)

Der Beitrag wird nach § 6 der Satzung von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist im Voraus jeweils im Januar per Bankeinzug fällig. Die Beitragspflicht beginnt im Monat des Eintritts. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag monatlich berechnet.

Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitgliedschaft        

€ 228,00 pro Jahr

Ermäßigter Beitrag ordentliche Mitgliedschaft 3./4. Praxisjahr (auf Antrag)

€ 180,00 pro Jahr

Ermäßigter Beitrag ordentliche Mitgliedschaft 1./2. Praxisjahr

€ 120,00 pro Jahr

Mitgliedsbeitrag außerordentliche Mitgliedschaft (ohne Praxis)

€  96,00 pro Jahr

Bearbeitungskosten inkl. Handbuch        

€  50,00 einmalig

Für eine Ermäßigung im 3./4. Praxisjahr ist ein Antrag an die Geschäftsstelle mit Begründung und Nachweis der Finanzsituation notwendig.

Ordentliche Mitglieder können ebenfalls einen Antrag auf Ermäßigung mit entsprechenden Nachweisen stellen, z.B. bei Umzug, Krankheit, Mutterschutz und anderen vergleichbaren Fällen.

Über die Ermäßigungen entscheidet der Vorstand.

 

Verbandsstempel

Jedes Mitglied erhält bei seinem Beitritt kostenlos einen Verbandsstempel Typ A als Holzstempel analog untenstehendem Muster, der die Mitgliedschaft im VKHD dokumentiert.

Zusätzlich kann der  Stempel Typ A als Trodat-Printy, der Stempel Typ B als Holz- oder Trodat-Printy gegen Gebühr bestellt werden.

Als Alternative können Verbands- und Adress-Stempel auch statt eines Stempels (oder zusätzlich) als Datei in den Bildformaten *.bmp, *.gif, *.tif und *.jpg und *.eps bestellt werden. Diese Dateien werden per E-Mail zugestellt und können problemlos in Formularen, Rechnungen, Visitenkarten oder Websites integriert werden.

Es sind zwei verschiedene Stempelvarianten erhältlich:

Stempel B           Stempel A#

 

Stempel ohne Adresseindruck                                  Stempel mit Adresseindruck

(Typ A)                                                                 (Typ B)


Kosten

Typ A:        Holzstempel rund – zum Beitritt                        kostenlos
Holzstempel rund – bei Verlust                        18,00 €
Stempel-Gummiplatte rund – bei Verlust                10,00 €
Trodat-Printy 46040 rund – ohne Adresseindruck        26,00 €
Elektronischer Stempel (Versand per E-Mail)        10,00 €

Typ B:        Holzstempel eckig – mit Adresseindruck                20,00 €
Stempel-Gummiplatte – mit Adresseindruck        12,00 €
Trodat-Printy 4927 eckig – mit Adresseindruck        29,00 €
Elektronischer Stempel (Versand per E-Mail)        12,00 €

Einen Bestellvordruck für die verschiedenen Stempelvarianten finden Sie im Kapitel 1 auf den Seiten 1.8 – 10 und 1.8 - 11.

Die Stempel dokumentieren die Verbandsmitgliedschaft und bleiben Eigentum des VKHD. Mit Ende der Mitgliedschaft sind sie unaufgefordert an den VKHD zurückzugeben; digitale Stempeldaten sind zu vernichten.

Bitte beachten Sie den urheberrechtlichen Schutz des Logo und verwenden Sie den Stempel (oder die Stempeldatei) nur selbst und nur zum Ausweisen der eigenen Mitgliedschaft im VKHD. Zum Gebrauch als Grafik auf Drucksachen oder Praxisschild ist ausschließlich die unveränderte (allenfalls farblich und wenn notwendig in der Größe angepasste) Stempeldatei mit VKHD-Schriftzug, Mitgliedsnummer und/oder Name freigegeben.  Bei allen Unklarheiten über die Verwendung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle oder dem Vorstand auf.

Mitglieder, die sich bei einer Zertifizierungsstelle bewerben und deren Bedingungen erfüllen, erhalten von dieser ein eigenes Siegel.

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