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Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) jetzt noch einfacher

Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) jetzt noch einfacher Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) jetzt noch einfacher Pixabay #3632914 © guvo59
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben ihre gemeinsame Website zur Online-Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) modernisiert. Mit Hilfe der Website (nebenwirkungen.pei.de) können Bürgerinnen und Bürger jetzt noch einfacher Nebenwirkungen von Arzneimitteln melden.

Die stark angestiegene Zahl der Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen durch betroffene Personen über das bisher bestehende Meldeportal zeigt, dass Meldungen von Verdachtsfällen zunehmend auch ins Blickfeld der Bürgerinnen und Bürger rücken.

Über die neue Webseite können die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen freiwillig, einfach und komfortabel melden. Therapeuten können dieses Meldeportal ebenfalls zur Information der Bundesoberbehörden (BOB) nutzen.

Neu ist das klar strukturierte, barrierefreie Formular, das Meldende in allgemeinverständlicher Form durch den Vorgang leitet. In einer Meldung können sowohl mehrere Nebenwirkungen zu einem Arzneimittel als auch mehrere Arzneimittel, die eine einzelne Nebenwirkung hervorrufen, erfasst werden. Ob per Desktop, Tablet oder Smartphone - das Formular bleibt übersichtlich und gut bedienbar und hält bei den verschiedenen Eingabeschritten Zusatzinformationen bereit. Der Zeitaufwand für die Meldung ist gering. Auf Wunsch des Meldenden bleibt jede Meldung anonym, auch wenn sie eine Bearbeitungsnummer erhält.

Mit der Nutzung des gemeinsamen Meldeportals von PEI und BfArM fließen alle Meldungen über Verdachtsfälle unmittelbar in das behördliche Arzneimittelüberwachungssystem ein und können in der Risikoüberwachung zeitnah von den Experten der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden.
Die Meldungen zu Verdachtsfällen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die „Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen“ weitergeleitet. Außerdem sind Meldungen in jeder anderen Sprache der EU über die „Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Nebenwirkungen“ möglich. Diese Datenbank zeigt die europaweit gemeldeten Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen an.

Die neue Webseite ist direkt erreichbar über nebenwirkungen.pei.de.
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