Mitglieder-Login

Mitglieder-Login

Bitte warten, Berechtigungsprüfung ...
×
Donnerstag, 14 Mai 2020 15:02

Heilpraktiker*innen sollten einen Mund-Nasenschutz tragen

(Update zum 28.04.2020) - Derzeit gilt in allen Bundesländern für die Bürger*innen die Pflicht, in öffentlichen Einrichtungen Mund und Nase zu bedecken. Dies gilt auch für Patient*innen bei Arztbesuchen. Auch wenn es in den meisten Bundesländern keine eindeutige Verordnung und klare Aussagen gibt, dass Ärzt*innen und Therapeut*innen in den Praxen selbst eine Schutzmaske tragen müssen, halten sich die meisten Ärzt*innen daran. Vermutlich wird jedoch davon ausgegangen, dass es aus Hygieneschutzgründen selbstverständlich ist, dass auch Therapeut*innen grundsätzlich einen Mund-Nasenschutz tragen. Wir raten deshalb unseren Mitgliedern, ebenfalls eine Maske zu tragen.

Unabhängig davon sollten Sie sich regelmäßig selbst informieren, welche Regelungen und Anordnungen in Ihrem Bundesland jeweils gelten. Da mittlerweile alle Bundesländer separat und selbständig ihre Maßnahmen der regionalen Situation anpassen (was derzeit sehr schnell gehen kann), ist es für uns nicht immer möglich, immer die aktuellsten Informationen zu veröffentlichen.

Sie finden diese in der Regel unter den Corona-Infos des für Ihr Bundesland zuständigen Ministeriums. Generell gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und die Vorgaben der einzelnen Bundesländer.

Außerdem haben unsere Kolleg*innen vom Verband "Freie Heilpraktiker e.V.“ umfangreiche Informationen zusammengestellt und eine Übersicht erarbeitet, in der das betreffende Bundesland angeklickt wird, um an die aktuellen Informationen zu gelangen. Wir verweisen hinsichtlich der Links zu den einzelnen Bundesländern gerne auf diese Seite und bedanken uns für die hilfreiche Recherche.

https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/fortbildung-aktuell/352-corona-praxisausfall-praxisschliessung-und-quarantaene#Geschlossen

Teilen auf FacebookTeilen auf Twitter