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Homöopathische Arzneimittel werden überwiegend aus Pflanzen, Pilzen, Mineralien und Metallen, aber auch aus Tieren, Krankheitserregern, Giften sowie Toxinen gewonnen. Dabei legt der Gesetzgeber die Herstellungsverfahren ganz genau fest und schreibt im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, dass homöopathische Arzneimittel lateinische Namen tragen sollen. Die homöopathischen Arzneimittel müssen nach den traditionellen Bezeichnungen ihrer Ausgangsstoffe benannt werden, die weitestgehend der zweiteiligen wissenschaftlichen Nomenklatur entnommen sind. So finden Sie zum Beispiel auf der Verpackung eines homöopathischen Mittels, das aus Ringelblume gewonnen wird, den Arzneinamen „Calendula“ und nicht „Ringelblume“. Das hat durchaus seine Berechtigung: Wussten Sie, dass beispielsweise ein „Gänseblümchen“ oder auch eine „Butterblume“ je nach Dialekt und Landstrich jeweils völlig verschiedene Blumen sein können?

Die meisten der über 2.000 auf dem deutschen Markt registrierten homöopathischen Einzelmittel wären mit deutschen Bezeichnungen mangels eindeutiger deutscher Systematik (Taxonomie und Nomenklatur) nicht klar unterscheidbar. Die gesetzlichen Vorgaben für die Bezeichnungen der Arzneimittel haben auch den Vorteil, dass die Mittel fast überall auf der Welt gleich heißen. Zahlreiche Hersteller ergänzen in ihren Packungs-Angaben darüber hinaus den deutschen Namen, sofern ein solcher vorhanden und sinnvoll ist.

Die Vielfalt homöopathischer Arzneimittel

Wie bereits erwähnt, werden die Ausgangsstoffe der homöopathischen Arzneimittel überwiegend aus Pflanzen, Pilzen, Mineralien und Metallen, aber auch aus Tieren, tierischen Sekreten, Krankheitserregern, Giften sowie Toxinen gewonnen. Im Einzelnen ist dazu folgendes zu wissen:

1. Pflanzen und Pilze 
Ein Großteil der verwendeten Homöopathika ist pflanzlichen Ursprungs, z.B. das häufig bei Verletzungen eingesetzte Arnica montana (Bergwohlverleih), Calendula (Ringelblume), Atropa belladonna (Tollkirsche), Aconitum napellus (Sturmhut) oder Bryonia alba (Zaunrübe), um nur einige Beispiele zu nennen. Für die Herstellung der homöopathischen Arzneien werden  ganze frische Pflanzen oder Pflanzenteile (z.B. Blüten, Wurzeln, Wurzelstöcke), getrocknete Pflanzen –oder Pflanzenteile sowie alkoholische Auszüge von Pflanzen eingesetzt. Auch einige Pilze, z.B. Agaricus muscarius (Fliegenpilz), werden zur Herstellung homöopathischer Arzneien genutzt.

2. Stoffe mineralischen Ursprungs, chemische Elemente und deren Verbindungen sowie Metalle 
Anorganische Stoffe bilden die nächstgrößere Gruppe der Ausgangssubstanzen homöopathischer Arzneimittel. So werden beispielsweise Metalle wie Gold (Aurum metallicum) oder Eisen (Ferrum metallicum), chemische Elemente wie Arsen (Arsenicum album) und Quecksilber (Mercurius solubilis) verrieben. Nichtmetallische Substanzen wie Kohlenstoff und Schwefel (Sulphur) oder Mineralverbindungen wie Kochsalz (Natrium chloratum) finden in der Homöopathie ebenso Verwendung.

3. Tierische Substanzen. Tiere liefern weitere Ausgangssubstanzen für die Herstellung homöopathischer Arzneien
Hierbei kann entweder das ganze Tier – wie bei der Biene (Apis mellifica) – oder auch nur ein tierisches Produkt (z.B. Gifte und Sekrete) – etwa die Tinte des Tintenfischs (Sepia succus) oder das Gift der Buschmeisterschlange (Lachesis mutus) – als Quelle dienen.

4. Krankheitserreger und Toxine
Arzneien, die aus menschlichen oder tierischen Absonderungen, gesundem oder krankem Gewebe oder Krankheitserregern hergestellt werden, heißen Nosoden. Ihr homöopathisches Herstellungsverfahren unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die in EU-Richtlinien und in Arzneibüchern gesetzlich festgelegten Vorgaben gewährleisten für ganz Europa, dass Nosoden frei von übertragbaren Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen sind; die hohe Potenzierung schafft nochmals zusätzliche Sicherheit. Die Behörden lassen kein homöopathisches Arzneimittel auf den Markt, das für Patienten ein noch so geringes Risiko beinhaltet. Das Haupteinsatzgebiet der Nosoden liegt bei der Behandlung chronischer Erkrankungen.

Grundsätzlich werden alle Homöopathika wie die konventionellen bzw. chemisch-definierten Arzneien durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) behördlich überprüft, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen. Dafür gibt es strenge gesetzliche Vorgaben auf europäischer und deutscher Ebene.

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