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Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker dürfen homöopathisch behandeln. Heilpraktiker verfügen über sehr gute "schulmedizinische" Kenntnisse in Bereichen wie Anatomie, Physiologie, Pathologie, Notfallmedizin, Hygiene und Gesetzeskunde. Sie müssen, bevor sie eine Zulassung erhalten und als Heilpraktiker arbeiten dürfen, eine strenge Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt bestehen. 

Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker sollten eine fundierte Ausbildung in klassischer Homöopathie haben, bevor sie Patienten homöopathisch behandeln. Eine solche Ausbildung erfordert mehrere Jahre intensiven Studiums. Als Qualitätsnachweis können dabei die Zertifikate der Stiftung Homöopathie-Zertifikat oder der Qualitätskonferenz des Bunds klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. dienen. Ärzte sollten über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder über das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVHAE) verfügen.

Der VKHD vertritt als Berufsverband ausschließlich homöopathisch praktizierende Heilpraktiker.

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