Mitglieder-Login

Mitglieder-Login

Bitte warten, Berechtigungsprüfung ...
×

Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2020

Ein wesentlicher Grundsatz therapeutischen Handelns ist, die Behandelten vor vermeidbaren Schäden zu bewahren – "primum non nocere".

Das ist bei Heilpraktiker*innen nicht anders, als in anderen Heilberufen. Gerade die Homöopathie aber kann für sich in Anspruch nehmen, dass arzneiinduzierte Schäden nahezu auszuschließen sind. Viele Risiken, die mit anderen Therapien verbunden sind, fallen weg.

Dennoch gehört zum Nichtschadensprinzip natürlich auch, dass die homöopathische Behandlung fachgerecht durchgeführt wird und dass die medizinischen Gegebenheiten eine solche Therapie – ob als alleinige Behandlungsmethode oder als "add on" zu einer herkömmlichen Therapie – als indiziert erkennen lassen.

Grundlagen für eine ebenso medizinische wie homöopathische und therapeutische Expertise sind hervorragende Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Homöopathie, das Beherrschen von Anamnese und Befunderhebung, die Fähigkeit, Patient*innen auch in schwierigen Situationen zu beraten und zu begleiten, sowie die Berücksichtigung und Wertschätzung ethischer Grundsätze.

Während die moderne Heilpraktikerausbildung alle medizinische und juristische Belange abzudecken pflegt, sollte auch Sorge dafür getragen werden, dass die Homöopathie als anspruchsvolle therapeutische Disziplin eingehend studiert wird, und dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch regelmäßige Fortbildung und kollegialen Austausch nicht nur gefestigt, sondern auch ausgebaut werden.

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) bietet Heilpraktiker*innen, die in besonderem Maß die Homöopathie anwenden, eine berufsständische Vertretung.

Die Stiftung Homöopathie Zertifikat (SHZ) hat ein umfassendes Qualitätskonzept für die homöopathische Aus- und Fortbildung sowie für die homöopathische Praxis erarbeitet. Zertifiziert werden Behandler*innen, Dozent*innen und Supervisoren, außerdem werden Ausbildungsgänge akkreditiert. Zum Erhalt einer Zertifizierung unterliegen die Kolleg*innen einer Fortbildungspflicht, die nicht nur homöopathische, sondern auch klinische Aspekte berücksichtigt.

Für einen wirksamen Patientenschutz halten SHZ und VKHD eine Ethik-Kommission als Ansprechpartner*in bereit. Heilpraktiker*innen verpflichten sich, entsprechend der Ethik-Richtlinie zu handeln. Die Ethik-Kommission steht Patient*innen in Konfliktfällen sowie bei Verdacht auf ethisch unangebrachtes Verhalten als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Die Organisation in einem Berufsverband und die Verpflichtung zur Ausübung der Homöopathie in größtmöglicher Qualität dokumentiert, wie ernst wir unsere Sorgfaltspflicht nehmen und wie wichtig uns die Sicherheit unserer Patient*innen ist.

Dazu gehört selbstverständlich auch, die rechtlichen, medizinischen und individuellen Grenzen zu kennen und einzuhalten. Eingedenk dieser Grenzen kann aber eine erfolgreiche homöopathische Behandlung dazu beitragen, andere, riskantere oder nebenwirkungsreiche Therapien zu vermeiden und die Medikamentenlast zu verringern - auch das sind Aspekte von Patientensicherheit.

Homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen können der Verantwortung, die ihnen von Seiten der Patient*innen und deren Angehörigen übertragen wird, gerecht werden. Sie wenden die Homöopathie verantwortungsvoll und stets vor dem Hintergrund der Patientensicherheit an. Homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems!

Die Vorstände von VKHD und SHZ

Teilen auf FacebookTeilen auf Twitter