Um Ihnen die Erstellung von Rechnungen zu vereinfachen, haben wir für Sie die „selbstrechnende Tabelle als Word-Datei“ (45 KB) erstellt. Sie eignet sich als Bestandteil einer Dokumentvorlage auf eigenem Briefpapier. Dies setzt natürlich Kenntnisse im Umgang mit Tabellen in Textverarbeitungssoftware voraus. Wichtige Hinweise und Tipps zum Umgang mit dieser Tabelle finden Sie nachstehend. Für die Funktionalität in jeder Software können wir keine Garantie übernehmen.
- Die Tabellenzeilen sind für die Abrechnung in die Reihenfolge der erbrachten Leistungen zu bringen.
- Mit Rücksicht auf bestehende Versicherungsverträge enthält die Tabelle Verweise auf vergleichbare GebüH-Ziffern. Bei Abrechnung von Leistungen, die im LVKH nicht eigens aufgeführt sind (bspw. Wegegeld), lassen Sie die Spalte „LVKH-Ziffer“ bitte leer oder fügen dort einen Strich ein, und nennen bei der Leistungsbeschreibung lediglich die zu vergleichende GebüH-Ziffer.
- Chronische Erkrankungen: Wir gehen davon aus, dass Heilpraktiker in der Lage sind, chronische Diagnosen inklusive rezidivierender Erkrankungen mit der angemessenen Vorsicht und Sorgfalt zu stellen. Fehldiagnosen chronischer Erkrankungen können frisch versicherte Patienten oder solche, die einen Versicherungsvertrag abschließen wollen, in vermeidbare Schwierigkeiten bringen. Um allen Anwendungsmöglichkeiten zu entsprechen, schlagen wir zur Leistungsbeschreibung die Formulierung „im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall“ vor. Wem das Wort „konstitutionell“ ein Dorn im Auge ist, der kann dies auch weglassen.
- Zeitangaben als zusätzliche Argumentationsschiene gegenüber Versicherungen: Die bei einigen Ziffern angegebene Mindestdauer ist ein fester Bestandteil des LVKH und kann nicht modifiziert werden. Die hier bei Homöopathie-Leistungen vorgeschlagene Angabe des Zeitaufwandes „Erbrachter Zeitaufwand inkl. Fallanalysearbeiten: *** x 30min.“ haben wir nicht zum eigentlichen Bestandteil des LVKH gemacht, da dies die Anwender zur konsequenten Angabe der tatsächlich aufgewendeten Zeit zwingen würde. So bleibt die genauere Zeitangabe optional. Die in der Tabelle rot gesetzten Zeilen können auch einfach gelöscht werden. Die Sternchen werden manuell durch Zeitangaben ersetzt. Eine Zählung à 30min. ist nicht zwingend, sie vereinfacht lediglich die Argumentation gegenüber PKV und Beihilfen. Wichtiger ist, dass bei einer solchen Abrechnung der angewendete Stundensatz konsistent ist.
Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne unsere Mitarbeiterin Bettina Henkel unter Tel.: 06074-694127 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.