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Abstimmung21: 82 Prozent stimmen für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem

Abstimmung21: 82 Prozent stimmen für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem Abstimmung21: 82 Prozent stimmen für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem AdobeStock #141396876 ©patpitchay
Eine überwältigende Mehrheit hat sich im Rahmen der Volksabstimmung der Initiative Abstimmung 21 für mehr Naturmedizin (inkl. Homöopathie) im Gesundheitssystem ausgesprochen. Zuvor hatte die Initiative weil’s hilft! mit seinen Partnern Gesundheit Aktiv e.V., Kneipp-Bund e.V. und Natur und Medizin e.V. das Thema bei Abstimmung 21 eingebracht, wo es sich dann aus einem Pool von 33 Vorschlägen für die Endabstimmung qualifiziert hatte.


ABSTIMMUNG21 e.V. ist ein im Jahr 2021 eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich für bundesweite Volksabstimmungen als ein Instrument direkter Demokratie einsetzt. Erstmals führte die Initiative im September 2021 zur Bundestagswahl eine bundesweite Volksabstimmung durch. Auch wenn dies keine rechtsverbindliche Volksabstimmung war, sondern rein zivilgesellschaftlich organisiert wurde, so handelte es sich um das bisher größte Projekt, das sich für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene einsetzte.

Am 01.05.2023 startete die zweite bundesweite Volksabstimmung. Für die Themenwahl konnten bis Ende März Vorschläge eingereicht werden. Vom 01. Mai bis zum 30. Juni konnte für die zugelassenen Vorschläge gestimmt werden. Die drei Themen mit den meisten Unterzeichnungen kamen auf den Stimmzettel für die zweite bundesweite Volksabstimmung im Herbst 2023.

Eine der drei ausgewählten Themen war von dem Initiativteam GESUNDHEIT AKTIV e.V., Kneipp-Bund e.V., Natur und Medizin e.V. eingereicht worden und lautete: Stimmen Sie für mehr Naturmedizin im Gesundheitssystem? Fast 82 % der Teilnehmenden stimmten mit Ja!

Wenn Bürgerinnen und Bürger direkt wählen könnten, hätten die Teilnehmenden sich dafür entschieden, dass:

  • die Gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen eines fünfjährigen Modellvorhabens naturmedizinische Leistungen als Kassenleistung bezahlen, wenn diese von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Qualifikation verschrieben worden sind.
  • das Modellvorhaben durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet und ausgewertet wird und die naturmedizinischen Therapien sowie Arznei- und Heilmittel, die nach der Auswertung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dauerhaft als Kassenleistung bezahlt werden.
  • der Bund finanziell die Forschung von Naturmedizin unterstützt, um die Qualität und Wirksamkeit dauerhaft sicherzustellen. Naturmedizinische Grundkenntnisse werden verpflichtend in die entsprechenden Ausbildungs- und Berufsordnungen aufgenommen.
  • Sachverständige der Naturmedizin sowie Patientinnen und Patienten bei Entscheidungen zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung verbindlich beteiligt werden.

Diese Änderungen gelten ausschließlich für folgende naturmedizinische Therapierichtungen:
  • Klassische Naturheilverfahren (Hydro-Therapie, Phytotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie)
  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Neuraltherapie
  • Osteopathie
  • Chinesische
  • Ayurvedische Medizin.

Weitere Informationen: https://abstimmung21.de/wp-content/uploads/2023/09/abstimmungsheft_2023.pdf
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