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Freitag, 27 Mai 2022 18:27

Deutscher Ärztetag streicht Homöopathie aus der Weiterbildung

Am 26.05.2022 machte die Meldung die Runde, dass der Deutsche Ärztetag die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung streiche.

Zwar obliegt es nun noch den Landesärztekammern, ihre jeweilige Weiterbildungsordnung zu ändern, aber das haben die meisten ja eh‘ schon getan und die wenigen anderen dürften nun der Vorgabe der Bundesärztekammer folgen. Selbstverständlich ist das keine gute Nachricht für unsere ärztlichen Kolleg*innen und wir wünschen ihnen, dass diese Fehlentscheidung in den kommenden Jahren durch intensive Aufklärungsarbeit wieder zurückgenommen wird. Eine erste Reaktion veröffentlichte der DZVhÄ gleich am Tag darauf.

Im Podcast der Ärztezeitung vom Ärztetag 2022 kritisiert Doreen Sallmann (ihres Zeichens Chefärztin der Onkologie einer Rehaklinik) am 26.05.2022 die Entscheidung der Delegierten, die Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen. Frau Sallmann ist Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie sowie Palliativmedizin, selbst also nicht Homöopathin, respektiert und unterstützt aber offenbar den Wunsch vieler Patient*innen nach komplementären Therapieverfahren wie der Homöopathie. Ihr Argument: wenn die Patient*innen die gewünschte homöopathische Behandlung nicht von Ärzt*innen bekommen, gehen sie zu Heilpraktiker*innen. An diesen wiederum bemängelt sie die ihres Erachtens unzureichende Ausbildung. Allerdings räumt sie auch ein, dass es „gute Heilpraktiker“ gebe, was ihre Gesprächspartnerin zu der Frage veranlasst, ob es nicht sinnvoll sein könnte, den onkologischen Patient*innen eine*n geeignete*n Heilpraktiker*in zu empfehlen. Doreen Sallmanns Antwort: „Das ist für mich schwierig. Ich arbeite ja in der Reha und da kommen Patienten aus ganz Deutschland hin. Ich kann jetzt nicht aus jedem Bundesland Heilpraktiker empfehlen.“

Liebe Frau Sallmann: für den Fall, dass Sie für die Betreuung ihrer Patient*innen kompetente, homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen suchen, die in verantwortungsbewusster und kollegialer Weise mit Onkolog*innen, wie mit anderen Therapeut*innen zusammenarbeiten, unterstützen wir das gerne mit folgenden Hinweisen:

Die Stiftung Homöopathie Zertifikat hat hohe homöopathische und klinische Standards für die Zertifizierung von Therapeut*innen angesetzt. Eine deutschlandweite Therapeutenliste finden Sie hier: https://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/therapeutensuche-menu.

Vergleichbare Standards erfüllen auch die von der Qualitätskonferenz des BKHD zertifizierten Kolleg*innen: https://homoeopathie-qualitaet.de/therapeuten/

Der pragmatische Ansatz, den Frau Sallmann offenbar ganz im Sinne ihrer Patient*innen gewählt hat, wird mittlerweile von vielen Onkolog*innen verfolgt. Als Beispiel genannt sei noch Florian Strasser, der von seinen Erfahrungen soeben erst (am 26.05.2022) auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie in Münster berichten konnte. Und er ist kein Einzelfall. Offenbar hat sich gezeigt, dass die für die Patient*innen vorteilhaftesten Ergebnisse durch ein Miteinander der verschiedenen therapeutischen Disziplinen zu erreichen sind. Nicht ohne Grund ist die Homöopathie mit einer Empfehlung in die neue S3-Leitlinie „Komplementärmedizin bei onkologischen PatientInnen“ aufgenommen worden – wir berichteten. Voraussetzung für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sind natürlich, neben rechtlichen Rahmenbedingungen, gegenseitiger Respekt sowie das Erkennen therapeutischer und ethischer Grenzen.

Wir Heilpraktiker*innen reklamieren nun durchaus nicht eine künftige enge, konsiliarische oder kollegiale Zusammenarbeit mit Onkolog*innen. Gleichwohl bieten wir unsere homöopathische Expertise all denen an, die sie anfragen. Das ist für uns, ganz im Sinne des Patientenwohls, eine Selbstverständlichkeit.

Im Namen des Vorstands des VKHD
Stefan Reis

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