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Wer darf homöopathisch behandeln
Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker dürfen homöopathisch behandeln. Heilpraktiker verfügen über sehr gute "schulmedizinische" Kenntnisse in Bereichen wie Anatomie, Physiologie, Pathologie, Notfallmedizin, Hygiene und Gesetzeskunde. Sie müssen, bevor sie eine Zulassung erhalten und als Heilpraktiker arbeiten dürfen, eine strenge Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt bestehen.
Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker sollten eine fundierte Ausbildung in klassischer Homöopathie haben, bevor sie Patienten homöopathisch behandeln. Eine solche Ausbildung erfordert mehrere Jahre intensiven Studiums. Als Qualitätsnachweis können dabei die Zertifikate der Stiftung Homöopathie-Zertifikat oder der Qualitätskonferenz des Bunds klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. dienen. Ärzte sollten über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder über das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVHAE) verfügen.
Der VKHD vertritt als Berufsverband ausschließlich homöopathisch praktizierende Heilpraktiker.
Die homöopathische Behandlung
Eine homöopathische Therapie durch einen gut ausgebildeten Heilpraktiker oder Arzt kann bei vielen Erkrankungen helfen. Homöopathische Arzneimittel werden von Patienten häufig zur Selbstbehandlung eingesetzt. Hier sollten sie jedoch unbedingt die Grenzen einer Selbstbehandlung berücksichtigen.
Eine zentrale Rolle spielen bei einer homöopathischen Behandlung die individuell ausgeprägten Symptome des einzelnen Patienten. Hat er z.B. Schmerzen? Welcher Art sind diese Schmerzen? Sind sie brennend oder stechend? Wann treten die Beschwerden auf? Was bessert sie? Was verschlechtert sie?
Eine homöopathische Behandlung beginnt deshalb damit, dass der Therapeut die Krankengeschichte (Erstanamnese) des Patienten sehr ausführlich erfragt. Das gilt vor allen Dingen bei chronischen Krankheiten. Ein Homöopath stellt viele Fragen, z.B. nach dem Charakter von Schmerzen, dem Zeitpunkt der Beschwerden und nach Einflussfaktoren, die die Beschwerden bessern oder verschlechtern, nach der Gemütsverfassung oder den Vorlieben und Abneigungen der Patienten bei Nahrungsmitteln.
Ausbildung und Erfahrung des Therapeuten sind wichtig
Der Homöopath verabreicht dem Patienten das Mittel, dessen Prüfungssymptome die größte Ähnlichkeit zu den Beschwerden des Patienten aufweisen. Das ist nicht immer einfach, weil häufig mehrere Arzneien zur Auswahl stehen, die ähnliche Prüfungssymptome aufweisen. Meist geschieht die zeitintensive Ausarbeitung des passenden Mittels, nachdem der Patient die Praxis wieder verlassen hat. Hier kommt der Ausbildung, dem Wissen und der Erfahrung des Therapeuten eine wichtige Rolle zu.
Homöopathie und "Schulmedizin" schließen sich nicht aus
Eine Kombination aus "Schulmedizin" und Homöopathie ist – anders als häufig angenommen – kein Widerspruch. Im Gegenteil: Da homöopathische und "schulmedizinische" Medikamente auf völlig anderen Ebenen wirken, ist es in den meisten Fällen möglich, beide Verfahren zu kombinieren bzw. als Begleit- oder Parallelbehandlung anzuwenden. Dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise "schulmedizinische" Medikamente eingenommen werden, die vom Arzt nicht oder nicht sofort abgesetzt werden können.
Bei ihrer Anamnese berücksichtigen Homöopathen selbstverständlich auch die Ergebnisse der diagnostischen Hilfsmittel konventioneller Medizin wie Laborbefunde, Röntgen- und MRT-Bilder.
Selbstbehandlung
Viele Menschen behandeln sich selbst oder ihre Familienangehörigen homöopathisch. Das ist sogar relativ weit verbreitet. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, wo die Grenzen einer solchen Selbstbehandlung liegen. Häufig wird angenommen, dass man mit homöopathischen Mitteln „nichts falsch machen kann“. Dem ist leider nicht so: Notwendige therapeutische Maßnahmen können durch erfolglose Selbstbehandlung verzögert werden. Bei längerer Einnahme ungeeigneter homöopathischer Mittel können sich unerwünschte Wirkungen beim Patienten einstellen. Trotzdem ist eine Selbstbehandlung als Erste-Hilfe-Maßnahme sowie bei einfachen und dem Patienten im Prinzip bereits bekannten Akutbeschwerden möglich. Gegenanzeigen sind starke Schmerzen, unklare Symptome, eine bereits laufende homöopathische Behandlung sowie häufig wiederkehrende Akutbeschwerden. Die Behandlung chronischer Erkrankungen ist für die Selbstbehandlung gänzlich ungeeignet. Homöopathie gehört in diesen Fällen unbedingt in die Hände von qualifizierten Therapeuten http://www.aeha-buendnis.de.
Homöopathische Arzneimittel, ihre Sicherheit und die Potenzen
In der Homöopathie sind die Arzneien von entscheidender Bedeutung. Immer wieder behaupten Kritiker der Homöopathie, dass die Sicherheit der Arzneien nicht gewährleistet sei. Dem ist für Deutschland entschieden zu widersprechen.
Sicherheit gewährleistet
Grundsätzlich sind alle homöopathischen Arzneimittel nach dem deutschen Arzneimittelgesetz apothekenpflichtig. Bevor sie hierzulande jedoch in die Apotheke gelangen und dort abgegeben werden dürfen, werden die Homöopathika wie die konventionellen bzw. chemisch-definierten Arzneien durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) behördlich überprüft. Für die Registrierung eines homöopathischen Einzelmittels, das ohne Angabe einer Indikation vertrieben werden soll, muss die Sicherheit des entsprechenden Arzneimittels gewährleistet sein. Für die Zulassung eines homöopathischen Arzneimittels, das mit Angabe einer Indikation auf den Markt gebracht werden soll (meist Komplexmittel aus mehreren Ausgangssubstanzen), muss zusätzlich die Wirksamkeit der Arznei in Bezug auf die beanspruchte Indikation durch Studien belegt werden. Für den Produktionsprozess selbst müssen die Hersteller Nachweise zu Herstellung und Qualität der Arzneimittel vorlegen; Qualitätsmanagement und Einhaltung pharmazeutischer Richtlinien sind eine Selbstverständlichkeit. Die Anforderungen sind streng und umfassen Eingangskontrollen der pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ausgangsmaterialien und der Urtinktur, Prozesskontrollen, lückenlose Dokumentation und die Überprüfung des Fertigpräparats. Es dürfen ausschließlich zertifizierte Ausgangsstoffe verwendet werden, deren Gewinnung umfassend zu dokumentieren ist und ebenfalls strengen Richtlinien zu folgen hat – angefangen beim biologischen Anbau von Heilpflanzen oder der entsprechenden Aufzucht von Tieren, bis hin zur Überprüfung der Produkte auf Verunreinigungen etwa mit Schwermetallen oder Pestiziden.
Gesetze und Herstellungsvorschriften
Die Europäische Richtlinie 2001/83/EC bildet einen einheitlichen, vor allem auf Patientensicherheit ausgelegten Rahmen, der durch nationale Gesetze wie das deutsche Arzneimittelgesetz realisiert wird.
Weitere gesetzliche Grundlage sind die Vorschriften und Monografien des Europäischen sowie des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs (HAB), die die genauen Herstellungsvorschriften der einzelnen Potenzen beinhalten. Sie sind für die pharmazeutischen Hersteller verbindlich.
Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel erfolgt auf sehr hohem Niveau und nach den Richtlinien des „Leitfadens Guter Herstellungspraxis“ (GMP), der auch für die Hersteller konventioneller bzw. chemisch definierter Arzneimittel gilt.
Potenzierung: Verreibung und Verschüttelung
Die Ausgangssubstanzen homöopathischer Arzneien werden in einer speziellen und – wie beschrieben – stark reglementierten Vorgehensweise verdünnt sowie verrieben oder verschüttelt. Durch diesen Vorgang, den man Potenzierung nennt, kann die Arznei in geringsten Substanzmengen eingesetzt werden. Chemisch bedingte Nebenwirkungen sind bei korrekter Anwendung ausgeschlossen. Deshalb ist Homöopathie insbesondere auch für die Behandlung von Schwangeren und Säuglingen besonders geeignet.
Homöopathische Arzneimittel werden in verschiedenen Potenzierungsgraden verabreicht. Je höher die Zahl hinter dem Namen des Arzneimittels (C 3, C 30, C 200), desto häufiger wurde der Potenzierungsvorgang durchgeführt. Die unterschiedlichen Abkürzungen auf der Verpackung (D, C, Q-/LM-Potenzen) geben das Verdünnungsverhältnis (1:10, 1:100 oder 1:50000) von Ausgangsstoff zu Trägerstoff für die einzelnen Potenzierungsschritte an.
Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel wird im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) geregelt. Die Ausgangssubstanzen, zum Beispiel Pflanzenteile, werden häufig erst in Alkohol gelöst und dann weiter potenziert. Bei diesen alkoholischen Auszügen spricht man von Urtinkturen. Sie werden dann mit Alkohol stufenweise weiter verdünnt und verschüttelt. Feste Ausgangsstoffe werden zunächst mit Milchzucker im Verhältnis 1:100 nach einem festgelegten Prozedere verrieben und anschließend ebenfalls mit Alkohol verdünnt und verschüttelt.
Die einzelnen Potenzen
D-Potenzen werden im Verhältnis 1:10 verdünnt. Im Fall der D 1 werden zu einem Teil der Urtinktur oder der verriebenen festen Ausgangssubstanz neun Anteile Alkohol gegeben. Dann erfolgt die Verschüttelung durch 10 Schläge auf eine feste, elastische Unterlage. Von dieser Lösung nimmt man wieder einen Tropfen, verdünnt ihn mit 9 Tropfen Alkohol und verschüttelt das Ganze erneut. Das ergibt die D 2. D-Potenzen werden meistens in niedrigen Potenzierungsstufen verordnet, also als D 2, D 4, D 6, D 12, gelegentlich auch als D 30 oder D 200.
C-Potenzen werden im Verhältnis 1:100 verdünnt. Für eine C 1 werden zu einem Teil der Urtinktur oder der bereits verriebenen festen Ausgangssubstanz 99 Anteile Alkohol gegeben. Dann erfolgt die Verschüttelung wie bereits bei den D-Potenzen beschrieben. Nimmt man von dieser Lösung wieder einen Tropfen, verdünnt ihn mit 99 Tropfen Alkohol und verschüttelt erneut, ergibt das die C 2. Und so weiter. C-Potenzen kann es bis zur C 100.000 geben. Diese sind aber selten. Die C-Potenzen werden im Regelfall in den Stufen C 3, C 6, C 12 (12-mal 1:100 verdünnt), C 30, C 200 oder auch als C 1000 verordnet.
Q-Potenzen werden auch als LM-Potenzen bezeichnet. Sie werden in einem Verhältnis von 1:50.000 verdünnt. Der Herstellungsprozess ist deutlich komplexer als der für die D- und C-Potenzen. Als Ausgangsstoff dient eine C 3-Verreibung, die wie oben beschrieben hergestellt wurde. Q-Potenzen sollten nur von erfahrenen Therapeuten verordnet werden und ihre Einnahme auch von ihnen kontrolliert werden.
Darreichungsformen
Homöopathische Arzneimittel werden vom Patienten ausschließlich in Form von Kügelchen (sogenannten Globuli), Tabletten oder Tropfen eingenommen. Homöopathische Arzneien werden nach den Regeln der klassischen Homöopathie nicht injiziert (gespritzt); auch Mittel in Salbenform sind in der klassischen Homöopathie nicht vorgesehen.
Ausgangssubstanzen homöopathischer Arzneien
Homöopathische Arzneimittel werden überwiegend aus Pflanzen, Pilzen, Mineralien und Metallen, aber auch aus Tieren, Krankheitserregern, Giften sowie Toxinen gewonnen. Dabei legt der Gesetzgeber die Herstellungsverfahren ganz genau fest und schreibt im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, dass homöopathische Arzneimittel lateinische Namen tragen sollen. Die homöopathischen Arzneimittel müssen nach den traditionellen Bezeichnungen ihrer Ausgangsstoffe benannt werden, die weitestgehend der zweiteiligen wissenschaftlichen Nomenklatur entnommen sind. So finden Sie zum Beispiel auf der Verpackung eines homöopathischen Mittels, das aus Ringelblume gewonnen wird, den Arzneinamen „Calendula“ und nicht „Ringelblume“. Das hat durchaus seine Berechtigung: Wussten Sie, dass beispielsweise ein „Gänseblümchen“ oder auch eine „Butterblume“ je nach Dialekt und Landstrich jeweils völlig verschiedene Blumen sein können?
Die meisten der über 2.000 auf dem deutschen Markt registrierten homöopathischen Einzelmittel wären mit deutschen Bezeichnungen mangels eindeutiger deutscher Systematik (Taxonomie und Nomenklatur) nicht klar unterscheidbar. Die gesetzlichen Vorgaben für die Bezeichnungen der Arzneimittel haben auch den Vorteil, dass die Mittel fast überall auf der Welt gleich heißen. Zahlreiche Hersteller ergänzen in ihren Packungs-Angaben darüber hinaus den deutschen Namen, sofern ein solcher vorhanden und sinnvoll ist.
Die Vielfalt homöopathischer Arzneimittel
Wie bereits erwähnt, werden die Ausgangsstoffe der homöopathischen Arzneimittel überwiegend aus Pflanzen, Pilzen, Mineralien und Metallen, aber auch aus Tieren, tierischen Sekreten, Krankheitserregern, Giften sowie Toxinen gewonnen. Im Einzelnen ist dazu folgendes zu wissen:
1. Pflanzen und Pilze
Ein Großteil der verwendeten Homöopathika ist pflanzlichen Ursprungs, z.B. das häufig bei Verletzungen eingesetzte Arnica montana (Bergwohlverleih), Calendula (Ringelblume), Atropa belladonna (Tollkirsche), Aconitum napellus (Sturmhut) oder Bryonia alba (Zaunrübe), um nur einige Beispiele zu nennen. Für die Herstellung der homöopathischen Arzneien werden ganze frische Pflanzen oder Pflanzenteile (z.B. Blüten, Wurzeln, Wurzelstöcke), getrocknete Pflanzen –oder Pflanzenteile sowie alkoholische Auszüge von Pflanzen eingesetzt. Auch einige Pilze, z.B. Agaricus muscarius (Fliegenpilz), werden zur Herstellung homöopathischer Arzneien genutzt.
2. Stoffe mineralischen Ursprungs, chemische Elemente und deren Verbindungen sowie Metalle
Anorganische Stoffe bilden die nächstgrößere Gruppe der Ausgangssubstanzen homöopathischer Arzneimittel. So werden beispielsweise Metalle wie Gold (Aurum metallicum) oder Eisen (Ferrum metallicum), chemische Elemente wie Arsen (Arsenicum album) und Quecksilber (Mercurius solubilis) verrieben. Nichtmetallische Substanzen wie Kohlenstoff und Schwefel (Sulphur) oder Mineralverbindungen wie Kochsalz (Natrium chloratum) finden in der Homöopathie ebenso Verwendung.
3. Tierische Substanzen. Tiere liefern weitere Ausgangssubstanzen für die Herstellung homöopathischer Arzneien
Hierbei kann entweder das ganze Tier – wie bei der Biene (Apis mellifica) – oder auch nur ein tierisches Produkt (z.B. Gifte und Sekrete) – etwa die Tinte des Tintenfischs (Sepia succus) oder das Gift der Buschmeisterschlange (Lachesis mutus) – als Quelle dienen.
4. Krankheitserreger und Toxine
Arzneien, die aus menschlichen oder tierischen Absonderungen, gesundem oder krankem Gewebe oder Krankheitserregern hergestellt werden, heißen Nosoden. Ihr homöopathisches Herstellungsverfahren unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die in EU-Richtlinien und in Arzneibüchern gesetzlich festgelegten Vorgaben gewährleisten für ganz Europa, dass Nosoden frei von übertragbaren Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen sind; die hohe Potenzierung schafft nochmals zusätzliche Sicherheit. Die Behörden lassen kein homöopathisches Arzneimittel auf den Markt, das für Patienten ein noch so geringes Risiko beinhaltet. Das Haupteinsatzgebiet der Nosoden liegt bei der Behandlung chronischer Erkrankungen.
Grundsätzlich werden alle Homöopathika wie die konventionellen bzw. chemisch-definierten Arzneien durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) behördlich überprüft, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen. Dafür gibt es strenge gesetzliche Vorgaben auf europäischer und deutscher Ebene.
Wann hilft Homöopathie?
Homöopathie kann in vielen Fällen eingesetzt werden, dazu zählen akute ebenso wie chronische Erkrankungen. Aber auch die Homöopathie hat ihre Grenzen.
Bekannt wurde die Homöopathie im 19. Jahrhundert durch ihre Erfolge bei schweren Infektionskrankheiten wie Typhus und Cholera; Antibiotika und chemische Arzneimittel gab es damals nicht. Heute sind homöopathische Akutbehandlungen eher üblich bei Infekten wie Schnupfen, Husten, Mittelohr- oder Blasenentzündung. Bei akuten lebensbedrohlichen Zuständen verzichten auch Homöopathen selbstverständlich nicht auf die Errungenschaften der modernen Medizin. Diese stößt jedoch zusehends an Grenzen, vor allem bei chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen wie Allergien, Migräne, Infektanfälligkeit, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder psychosomatischen Störungen. Solche chronischen Erkrankungen sind heute die größte Domäne der Homöopathie. Dabei behandeln Homöopathen Krankheiten nicht als isolierte Erscheinungen, sondern immer mit Blick auf den ganzen Menschen und mit Rücksicht auf seine individuellen Reaktionsmuster.
Eingesetzt wird die Homöopathie häufig bei:
- Akuten bakteriellen oder viralen Infekten
- chronischer Infektanfälligkeit
- chronischen Schmerzen und Migräne
- Allergien
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Magen-Darm-Erkrankungen
- Erkrankungen von Haut und Bindegewebe
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- Stressfolgen und psychosomatischen Beschwerden
- Schlafstörungen
- Entwicklungs-, Verhaltens- und Lernstörungen bei Kindern
- Beschwerden während Menstruation und Klimakterium
- unerfülltem Kinderwunsch
- u.v.m.
Die Homöopathie stößt an ihren Grenzen bei:
- weit fortgeschrittenen Erkrankungen mit irreversibler Gewebeschädigung (z.B. ernsthafte Verformung der Gelenke durch Rheuma, Leberzirrhose). Doch sogar hier lässt sich erfahrungsgemäß oft das Fortschreiten der Erkrankung aufhalten oder Beschwerden lassen sich lindern.
- Krankheiten, die einen chirurgischen Eingriff notwendig machen (z.B. Knochenbrüche, Milzruptur). Der Heilungsprozess nach diesen Maßnahmen lässt sich jedoch homöopathisch sehr wirksam unterstützen.