Mitglieder-Login

Mitglieder-Login

Bitte warten, Berechtigungsprüfung ...
×

Neuer Maßstab: Das „Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie“

Das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“  GebüH spiegelt mit seinen veralteten Beträgen und unklaren Leistungsbeschreibungen nicht die Preise und Aufwendungen der klassischen Homöopathie mit Einzelmitteln wider. Deshalb wurde das „Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH)“ (2.06 MB) erarbeitet. Das LVKH ist, wie das GebüH, keine Gebührenordnung, sondern ein Gebührenverzeichnis und bestimmt als solches keine rechtlich verbindlichen Honorarsätze. Es unterstützt jedoch die sachgerechte Kommunikation zwischen Patienten, Heilpraktikern und Kostenträgern. Die im LVKH enthaltenen Muster-Ablaufbeschreibungen homöopathischer Behandlungen geben einen Überblick darüber, welche Leistungen, welches Vorgehen und welche Abläufe bei einer homöopathischen Behandlung von den homöopathischen Fachkreisen als sinnvoll erachtet werden und abgerechnet werden.

„Homöopathie“ und „homöopathisch“ bedeuten im LVKH durchgängig klassische Homöopathie als Anwendung potenzierter Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Diese wird in der Regel als Monotherapie oder manchmal in ausgewählten Kombinationen mit anderen Verfahren (insbesondere manuelle und psychotherapeutische Verfahren sowie Diätberatung) angewendet.

Das Verzeichnis gibt Orientierung

Das LVKH schreibt einem homöopathischen Heilpraktiker nicht vor, wie und in welcher Höhe er abzurechnen hat. Vielmehr liefern die im LVKH enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbeispiele Orientierungswerte für durchschnittliche Vergütungen, die durch eine Umfrage unter Homöopathen ermittelt wurden. Deshalb werden auch Betragsspannen angegeben. Die tatsächlichen Beträge können und dürfen im Einzelfall abweichen, deshalb sollten Sie Ihren homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker auf jeden Fall im Vorfeld auf die Honorare ansprechen, vor allem dann, wenn er dies nicht von sich aus thematisiert.

Folgende Betragsspannen wurden durch Umfragen als „üblicher“ Abrechnungsrahmen ermittelt:

Ziff. LVKH

Vergütungen in Euro
Leistung ↓ -
Betrag von bis →

Kinder bis 6 Lj.

Kinder 7. bis 14 Lj.

Erwachsene / ab 14 Lj.

1.0

Eingehende körperliche Untersuchung

11,00 - 23,00

11,00 - 23,00

Erwachsene / ab 14 Lj.

2.0

Homöopathische Erstanamnese im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall, einschließlich Fallanalyse

74,00 - 150,00

86,00 - 160,00

118,00 - 196,00

2.1

Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse

32,00 - 62,00

32,00 - 62,00

37,00 - 67,00

2.2

Homöopathische Amnese im akuten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse

32,50 - 75,50

33,50 - 78,50

39,00 - 91,00

4.0 / 5.0

Eingehende Beratung

15,00 - 33,00

16,00 - 34,00

17,00 - 35,00

19.5

Psychologisch exploratives Gespräch (nicht Psychotherapie)

38,00 - 64,00

41,00 - 69,00

42,00 - 70,00

Welche Kasse erstattet nach LVKH?

Eine Kostenübernahme anhand des LVKH ist in aller Regel nur durch private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und ggf. durch die Beamten-Beihilfe möglich. Diese Kostenträger halten sich derzeit immer noch gerne an das GebüH und damit an Betragsspannen, die 1983 in einer Umfrage ermittelt wurden. Dabei kann kein Patient erwarten, heute zu Preisen behandelt zu werden, die vor mehr als 30 Jahren üblich waren. Das ist den Versicherungen bestens bekannt. Häufig wird daher, wenn Diagnose und Aufwand im Verhältnis stehen, übervertraglich und realitätsnäher erstattet. In vielen Fällen allerdings bedarf es klärender Gespräche oder eines Schriftwechsels mit dem Kostenträger, und zwar völlig gleich, ob Ihr Heilpraktiker nach GebüH oder nach LVKH abrechnet.

Bei einer LVKH-Abrechnung haben Sie als Patient jedoch eine zusätzliche Argumentationsgrundlage, die im GebüH gänzlich fehlt. Hilfreich sind die im LVKH zur Verfügung stehenden prägnanten Beschreibungen Homöopathie-relevanter Abläufe, die präzisen Leistungsbeschreibungen sowie die aktuelleren Daten zu „üblichen Vergütungen“. Alles dies kann in Problemfällen zur Klärung herangezogen werden. Eine schriftliche Vereinbarung der LVKH-Abrechnung stützt die Argumentation auf rechtlicher Ebene. Ihr Heilpraktiker sollte zusätzlich zu den LVKH-Ziffern stets auch die vergleichbaren GebüH-Ziffern angeben. Falls diese auf der Rechnung fehlen, können Sie Ihren Heilpraktiker gerne darauf aufmerksam machen.

LVKH – nur für Mitglieder?

Die Anwendung des „Leistungsverzeichnis klassischer Homöopathie“ (LVKH) (2.06 MB) ist nicht auf Mitglieder einzelner Verbände beschränkt und auch nicht an bestimmte Qualifizierungssysteme gebunden. Die durch Ablauf- und Leistungsbeschreibungen des LVKH bezeichneten Qualitätsmerkmale einer homöopathischen Behandlung sind allerdings einzuhalten, sonst ist die Anwendung nicht statthaft. Die in der Homöopathie mittlerweile etablierten Qualifizierungssysteme (Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) und Qualitätskonferenz des BKHD) sind für das LVKH dennoch von Bedeutung, weil sie einen breiten fachlichen Konsens über Voraussetzungen und Durchführung einer qualifizierten homöopathischen Behandlung beschreiben, an denen sich das LVKH grundlegend orientiert.

Teilen auf FacebookTeilen auf Twitter
FAQs zu Forschung