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Unerwartete Erstattungsprobleme bei homöopathischer Behandlung

Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen unterliegt dem besonderen Vertragsverhältnis des Patienten mit dem Kostenträger. Um Patienten und Kostenträgern eine ausführliche Übersicht über Homöopathie-übliche Leistungen, Behandlungsabläufe und zu erwartende Kosten zu ermöglichen, empfiehlt der VKHD seinen Mitgliedern, die Patienten vor Behandlungsbeginn entsprechend zu informieren und eine transparente Rechnungsstellung nach dem Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH 2011) vorzunehmen.

Immer wieder einmal kommt es trotzdem zu Erstattungsproblemen. Sollte dies bei Ihren Patienten vorkommen, können Sie ihnen die von uns erstellte Broschüre „Unerwartete Erstattungsprobleme bei homöopathischer Behandlung“ zur Verfügung stellen.

Raten Sie Ihren Patienten zudem, sich zunächst selbst an ihre Versicherung zu wenden und gegebenenfalls Widerspruch zu erheben. Argumente für ihre Widerspruchsbegründung finden die Patienten ab Seite 4 der Broschüre "Patienten-Ratgeber".

Einsprüche gegen eine unerwartet schlechte Kostenerstattung sollten in jedem Falle schriftlich erfolgen und freundlich gehalten werden, denn auch bei den Versicherungen wird, je nach Vertrag und dessen Auslegung, häufig auf Kulanzbasis erstattet. Zur Fristwahrung reicht ein formloser Einspruch. Wir können bei der Begründung, die nachgereicht werden kann, behilflich sein und/oder bei Bedarf direkt mit der erstattenden Stelle Kontakt zur Klärung der Sachlage aufnehmen.

Detaillierte Informationen zum Thema Erstattungsprobleme finden Sie auch im VKHD-Handbuch in Kapitel 6.4.1. 

Als Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Kostenerstattung und bei Problemen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Bettina Henkel unter Tel. 06074 694 127 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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