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Als homöopathisch therapierender Heilpraktiker sind sie laut Berufsordnung dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte einer Ihrer Patienten durch einen Behandlungsfehler Ihrerseits zu Schaden kommen oder sich in Ihrer Praxis verletzen, springt die Berufshaftpflichtversicherung für Sie ein und bewahrt Sie davor, Schadensersatzzahlungen selbst leisten zu müssen. Zudem prüft die Berufshaftpflicht, ob die Ihnen gegenüber erhobenen Forderungen berechtigt sind. Sollten sich diese als ungerechtfertigt erweisen, übernimmt die Berufshaftpflicht die Rechtskosten zur Abwehr dieser Forderungen.

Das nachfolgende Angebot konnten wir für unsere Mitglieder durch einen Gruppenvertrag besonders günstig gestalten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an:

Uwe Steurer, Versicherungsmakler,
Tel. 069 945 989 52
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Berufshaftpflicht für ausschließlich homöopathisch therapierende Heilpraktiker

Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden für 100,- €/Jahr zzgl. 19% Versicherungssteuer:

Versichert gilt ausschließlich die Klassische Homöopathie und Komplexmittelhomöopathie

  • im Rahmen des Gebüh, HPG, DVO
  • inkl. EUR 500.000,-- Strafrechtschutz
  • inkl. Seminare in eigener Praxis
  • inkl. Mietsach- u. Abwässerschäden
  • inkl. Umweltbasishaftpflicht
  • inkl. Umweltschadenversicherung
  • inkl. Schlüsselrisiko bis 50.000,--
  • inkl. Internet-Haftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden einschließlich Dozententätigkeit für 125,- €/Jahr zzgl. 19% Versicherungssteuer:

Über die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) hinaus genannten Methoden sind zahlreiche weitere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mitversichert (nähere Informationen auf Anfrage).

(Die genannten Tarife beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und können nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres erhöht werden.)

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