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Als homöopathisch therapierender Heilpraktiker sind sie laut Berufsordnung dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte einer Ihrer Patienten durch einen Behandlungsfehler Ihrerseits zu Schaden kommen oder sich in Ihrer Praxis verletzen, springt die Berufshaftpflichtversicherung für Sie ein und bewahrt Sie davor, Schadensersatzzahlungen selbst leisten zu müssen. Zudem prüft die Berufshaftpflicht, ob die Ihnen gegenüber erhobenen Forderungen berechtigt sind. Sollten sich diese als ungerechtfertigt erweisen, übernimmt die Berufshaftpflicht die Rechtskosten zur Abwehr dieser Forderungen.

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