Ethik-Kommission
Die gemeinsame Schlichtungs- und Ethik-Kommission
Träger der gemeinsamen Schlichtungs- und Ethik-Kommission sind:
- die Stiftung Homöopathie-Zertifikat SHZ,
- die Qualitätskonferenz des BKHD,
- Homöopathen ohne Grenzen HOG,
- der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD.
Die gemeinsame Arbeit bündelt Kompetenzen und Ansprachemöglichkeiten für Patient*innen, Schüler*innen und Kolleg*innen und optimiert den Patientenschutz. Im Falle von Klärungsbedarf können sich Patient*innen unmittelbar an die unabhängige Patientenfürsprecherin wenden, die sie bei Bedarf auch in der Schlichtungs- und Ethik-Kommission vertritt:
Schüler*innen und Kolleg*innen wenden sich bei Bedarf bitte vertraulich an die Ansprechpartnerinnen der gemeinsamen Kommission:
- Marion Kampmann, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an
- Eva Kolbinger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Aufgaben der Schlichtungs- und Ethik-Kommission sind vielfältig! Prävention ist besser als die Regelung (seltener) Streitfälle. Zu den Aufgaben gehören:
- Förderung und Pflege einer Kultur der ethischen Reflexion und Achtsamkeit und Sensibilisierung für ethische Belange,
- Weiterentwicklung geeigneter Konzepte und angemessener Vorgehensweisen im Bereich beruflicher Ethik, einschließlich Ethik-Unterricht an Homöopathie-Schulen, Mediationsangebote und Patientenschutz,
- Bereitstellung von Beratungs-, Mediations- und Schlichtungsangeboten für Patient*innen, Schüler*innen, Dozent*innen, praktizierende Homöopath*innen sowie Mitarbeitende der tragenden Organisationen,
- Bereitstellung und sachgemäße Durchführung satzungsgemäßer Beschwerdeverfahren,
- Stellungnahmen zu ethischen Themen oder konkreten Fällen bei Bedarf,
- interdisziplinärer Austausch und Einbezug externer Expertise bei Bedarf,
- sachbezogener Austausch mit weiteren Organisationen und ähnlichen Gremien,
- sachbezogene Zusammenarbeit mit der unabhängigen Patientenfürsprecherin.
Grundlage der Zusammenarbeit sind unter den beteiligten Organisationen abgestimmte Ethik-Richtlinien. Diese wurden beim VKHD in die Berufsordnung integriert. Die Kommission ist KEINE Schlichtungsstelle nach § 1 Abs 2 und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG.