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Ihr Therapeut und wir als Berufsverband haben auf die Erstattung durch die Krankenkassen und Kostenträger nur mittelbaren Einfluss. Trotzdem helfen wir den Patienten unserer Mitglieder gerne weiter, wenn die Kostenerstattung hinter den vertraglich zugesicherten Erwartungen zurückbleibt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich nach einer ersten Prüfung der Sachlage durch den Heilpraktiker oder anhand der vom VKHD im Folgenden genannten Unterlagen, an Ihre Krankenkasse zu wenden und gegebenenfalls Einspruch gegen die Erstattung zu erheben. Zur Begründung können Sie dabei die Texte verwenden, die wir für die häufigsten Erstattungsprobleme erstellt haben. Sie finden diese Textvorlagen in unserer für Sie vorbereiteten Broschüre „Unerwartete Erstattungsprobleme bei homöopathischer Behandlung“

Sollten die beschriebenen Fälle nicht auf Ihre Situation zutreffen, oder sollte Ihr Vorgehen nicht erfolgreich sein, kann der VKHD versuchen, durch eine Stellungnahme zur Klärung beizutragen. Halten Sie dafür Ihren Versicherungsvertrag sowie relevante Rechnungen, Erstattungsbescheide und weitere Korrespondenz, wenn vorhanden auch Ihren Behandlungsvertrag bereit. Unser Service ist für Patienten unserer Mitglieder kostenfrei – allerdings bitten wir um Verständnis, dass wir nicht immer in der Lage sind, kurzfristig zu reagieren.

In unserem Patienten-Ratgeber „Unerwartete Erstattungsprobleme bei homöopathischer Behandlung“ finden Sie auch weitere Informationen zu Erstattungsproblemen bei homöopathischer Behandlung.

Den Patientinnen und Patienten unserer Mitglieder steht bei Fragen zu Leistungsabrechnung und Erstattung gerne zur Verfügung: Frau Bettina Henkel, Tel. 06074 69 41 27, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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