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Honorarvereinbarung, Abrechnung und Erstattung in der homöopathischen Praxis

Für uns Heilpraktiker*innen steht das Wohl unserer Patienten immer an erster Stelle. Darüber dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir mit unseren Praxen unseren Lebensunterhalt verdienen müssen. Daher gehören auch die Themen rund um Abrechnung und Erstattung unserer Leistungen zu unseren wichtigen Aufgaben, von denen der Erfolg unserer Praxis abhängt. Die Aufklärung der Patienten über die Kosten und Erstattung durch die Kostenträger, die Rechnungsstellung und gegebenenfalls Mahnungen müssen gewissenhaft erledigt werden.

Der VKHD steht auch bei diesem Themenkomplex seinen Mitgliedern aktiv mit Informationen, Rat und Tat zur Seite. Das VKHD-Handbuch, Kapitel 6, enthält umfassende Materialien zum Thema Abrechnung inklusive Muster-Rechnungen, Mahntexten, Honorarumfragen und Hilfen für Patienten bei unerwartet schlechter Kostenerstattung.

Als Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Kostenerstattung und bei Problemen steht unseren Mitgliedern Frau Bettina Henkel zur Verfügung: Bettina Henkel, Tel. 06074 – 69 41 27, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Die Honorarvereinbarung

Spätestens im Erstgespräch müssen Sie mit Ihren Patienten die Honorarfrage klären. Das ist manchmal unangenehm, aber nur so kommen Sie Ihrer Pflicht der wirtschaftlichen Aufklärung nach. Sie sollten ihre Berechnungsgrundlage für Ihre Leistungen erörtern und müssen über die Kostenerstattung durch PKV und Beihilfe informieren. Wenn der Patient hiermit einverstanden ist, handelt es sich um eine Vereinbarung, die grundsätzlich mündlich erfolgen kann, besser aber schriftlich erfolgen sollte. Wollen Sie für den Streitfall auf der sicheren Seite sein, bereiten Sie eine entsprechende schriftliche Honorarvereinbarung vor. Beachten Sie, dass eine rechtlich abgesicherte Liquidation nur erfolgen kann, wenn Sie den Patienten vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten informiert haben. Dazu müssen Sie ihm auch Ihre Diagnose, die geplante Behandlung und andere übliche Behandlungsmethoden erläutern. Das LVKH enthält auf Seite 23 eine juristisch geprüfte Vorlage zur schriftlichen Honorarvereinbarung (2.06 MB) .

Gerade Patienten mit einem privaten Kostenträger erwarten häufig eine hundertprozentige Kostenerstattung, was selten der Fall ist. Raten Sie Ihren Patienten deshalb, sich vor der weiteren Behandlung über die Modalitäten der Kostenübernahme bei ihren Kostenträgern zu informieren.

Die Rechnungstellung

Eine korrekte Rechnungsstellung ist eine sogenannte Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Heilpraktiker und Ihrem Patienten. In der Einführung zum GebüH wird in dem Abschnitt “Allgemeine Grundsätze“ unter b) die „vollständige Diagnose“ als Bestandteil einer korrekten Rechnungsstellung aufgeführt. Außerdem hat Ihr Patient nur dann einen Erstattungsanspruch gegenüber Versicherung oder Beihilfe, wenn die in Ihrer Rechnung aufgeführte Leistung medizinisch notwendig war. Ohne korrekte Diagnose ist grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit gegeben.

Auf Quittungen oder Bescheinigungen, z.B. für das Finanzamt, sollte dagegen aus Gründen des Datenschutzes keine Diagnose stehen.

Dient die Rechnung der Vorlage bei einem Kostenträger, muss sie folgende Angaben enthalten:

  • Praxisanschrift, Namen des Behandlers, Berufsbezeichnung „Heilpraktiker(in)“
  • Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum der Rechnungstellung
  • Patientenname, Patientenadresse, Geburtstag
  • Diagnose(n) (am besten unter Verwendung medizinisch üblicher Begriffe, der ICD-10 bietet eine gute Orientierung)
  • Datum der Leistung(en), die Leistung(en) selbst mit GebüH/LVKH-Ziffern
  • Beträge für jede Leistung einzeln sowie der zu entrichtende Gesamtbetrag
  • Zeitaufwand (muss für homöopathische Leistungen immer angegeben werden)
  • Bankverbindung, Zahlungsziel
  • Unterschrift
  • Optional: Verbandsstempel

Diagnosestellung in der Rechnung

Die Angabe der Diagnose in der Rechnung kann gelegentlich Probleme bereiten. Bettina Henkel, Beirat des VKHD, hat hier einige wichtige Informationen für unsere Mitglieder zum Thema zusammengestellt. Ihre Hinweise sollten Sie bei der Rechnungsstellung beachten. Mitglieder finden diese im  VKHD-Handbuch im Kapitel 6.6.6.

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