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Heilpraktiker werden scharf überprüft und unterliegen der gleichen Sorgfaltspflicht wie Ärzte

Zwar ist Heilpraktikern kein bestimmter Ausbildungsweg vorgeschrieben, jedoch zählt die gesundheitsamtliche Heilpraktiker-Überprüfung zu den schärfsten Zulassungsprüfungen, die es in Deutschland gibt. Das ist gut so, denn es schützt sowohl die Patienten als auch den Heilpraktiker-Beruf vor medizinisch unqualifizierter und leichtsinniger Ausübung. Die Heilpraktiker-Prüfungen zielen vor allem darauf, dass Heilpraktiker ihre eigenen Grenzen respektieren, Hinweise auf potenziell gefährliche Erkrankungen nicht übersehen, ihre Patienten entsprechend aufklären und auf notwendige ärztliche Behandlungen verweisen. Das Risikoprofil von Heilpraktikern ist erwiesenermaßen gering. Das schlägt sich konkret in Berufshaftpflicht-Beiträgen nieder, die deutlich geringer sind als die Versicherungskosten anderer medizinischer Berufe.

Neben dem Heilpraktikergesetz und gesundheitsamtlicher Aufsicht liefern Patientenrechte-, Infektionsschutz-, Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Heilmittelwerbegesetz sowie Datenschutzgesetze und viele weitere gesetzliche Vorgaben einen streng geregelten Rahmen. Außerdem gelten für Heilpraktiker dieselben Haftungs- und Sorgfaltspflichten wie für Ärzte. Jeder Patient, der sich von einem Heilpraktiker behandeln lässt, muss davon ausgehen können, dass er mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt wird. Bei Verfehlungen kann der Staat die erteilte Heilerlaubnis jederzeit entziehen.

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