Mitglieder-Login

Mitglieder-Login

Bitte warten, Berechtigungsprüfung ...
×

Wäre nicht ein gemeinsames Gebührenverzeichnis mit anderen Heilpraktiker-Verbänden zu wünschen?

Eine grundlegende Überarbeitung des GebüH ist aus Sicht des VKHD mehr als überfällig. Nicht nur, weil der Gebührenrahmen des GebüH teils von 1977, teils von 1985 stammt, sondern auch wegen konzeptioneller Schwächen, die einen Multipragmatismus mit vielen parallel angewendeten Verfahren belohnen und Monotherapien wie die klassische Homöopathie benachteiligen. Deshalb richtete der VKHD bereits im Jahre 2002 konkrete Verbesserungs-Vorschläge an den Verbandszusammenschluss „Die Deutschen Heilpraktiker“ DDH, den Herausgeber des GebüH. Seitdem fordern wir die Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses für den gesamten Heilpraktikerberuf und zeigen Wege auf, wie dies kartellrechtlich und ohne die Geburtsfehler des GebüH möglich wäre. Aufgrund der verschiedenen Ziele der Verbände wird dieser Schritt jedoch voraussichtlich noch Zeit benötigen.