Welche Ziffern verwende ich für Beratungen?

Welche Ziffern verwende ich für Beratungen?
Für ausführliche Beratungen von mindestens 10 Minuten Dauer ist die LVKH Ziffer 4 vorgesehen. Die Ziffer 4 wird allerdings in der Regel nicht zusammen mit Homöopathie-Leistungen erstattet und auch die Häufigkeit von Beratungen sollte auf der Abrechnung nachvollziehbar sein. Für kurze Beratungen unter 10 Minuten Dauer ist die Ziffer 5 vorgesehen und diese wird ggf. auch zusammen mit einer Homöopathie-Leistung erstattet, dafür insgesamt nur einmal pro Behandlungsfall. Ein Analogon der GebüH Ziffer 3 für Wiederholungsverordnung oder Kurzberatung wurde nicht in das LVKH aufgenommen, da diese Ziffer im Kontext der GOÄ vor allem für Wiederholungsrezepte vorgesehen ist und Verordnungen ohne näheres Hinsehen mit einem qualifiziertem homöopathischen Vorgehen nicht vereinbar sind.