Welche homöopathische Spannbreite umfasst das LVKH?

Welche homöopathische Spannbreite umfasst das LVKH?
Hier sei es erlaubt, das Vorwort des LVKH zu zitieren:
„Homöopathie“ und „homöopathisch“ bedeuten im LVKH durchgängig klassische Homöopathie als Anwendung potenzierter Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip, wie sie in der Regel als Monotherapie oder manchmal in ausgewählten Kombinationen mit anderen Verfahren (insbesondere manuellen und psychotherapeutischen Verfahren sowie Diätberatung) angewendet wird. Die damit verbundenen Ablauf- und Leistungsbeschreibungen sind Ergebnis weitläufiger Recherchen innerhalb der homöopathischen Fachkreise.
Die Minimalauslegung des Begriffs „klassisch“ als Anwendung potenzierter Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip und in der Regel als Monotherapie gibt den weitest möglichen Rahmen innerhalb einer auf Einzelmittelanwendung beruhenden Homöopathie. Uns ist bewusst, dass unterschiedliche Auslegungen des Ähnlichkeitsprinzips diskutiert werden und viele Kollegen den Begriff „klassisch“ strenger fassen. Für diese wichtige Fachdiskussion sind jedoch andere Foren geeigneter als Berufsverbände.
Eine klare Grenze ist gezogen in Richtung Multipragmatismus und Kombinationspräparate: Eine gleichzeitige Anwendung vieler Verfahren ist in der klassischen Homöopathie ebenso wenig gegeben wie die eher diagnosegebundene, statt auf klassischer Fallanalyse beruhende Anwendung von Komplexmitteln. Die homöopathische Fallanalyse, beziehungsweise Verlaufsanalyse, ist unabdingbarer Bestandteil von Homöopathie-Leistungen im Sinne des LVKH. Dort nicht aufgeführte Leistungen können, zurückhaltende Anwendung vorausgesetzt, ergänzend nach GebüH abgerechnet werden.