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Online-Petition zur EU-Verordnung Tierarzneimittel sehr erfolgreich!

Online-Petition zur EU-Verordnung Tierarzneimittel sehr erfolgreich! Online-Petition zur EU-Verordnung Tierarzneimittel sehr erfolgreich! Fotolia #45480518 © cornelia anghel

Über 80.000 Stimmen haben der Verein Artgerechte Tiergesundheit e.V. und eine Kooperation der Tierheilpraktikerverbände für den Erhalt der komplementären und alternativen Medizin für Tiere sammeln können. Das ist ein stolzes Ergebnis und wir gratulieren zu dem Erfolg. Nun muss sich der Bundestag nochmals mit dem Thema befassen und die betroffenen Verbände anhören.

Über 50.000 Unterstützer online und mehr als 30.000 Unterschriften auf Papier: das ist das Ergebnis des Aufrufs zur Mitzeichnung einer Petition an den deutschen Bundestag.

Mit der Petition setzen sich die Organisatoren dafür ein, den Entwurf einer EU-Tierarzneimittel-Verordnung so abzuändern, dass homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel für Tiere erhalten bleiben. Unbedenkliche naturheilkundliche Medikamente, Pflegemittel und Futtermittelergänzungsstoffe sollen auch in Zukunft sowohl durch Tierhalter als auch durch Tierheilpraktiker an Tiere abgegeben werden dürfen. Sie sollen keiner gesonderten Zulassung bzw. Registrierung - zusätzlich zur Zulassung/Registrierung als Humanarzneimittel - unterliegen, sofern sie keinen Schaden für Mensch, Tier oder Umwelt anrichten können. Nur so ist, laut Meinung der Petenten, die gewünschte Forderung nach Reduktion des Antibiotikagebrauches umsetzbar.

Auf Grund der überwältigenden Unterstützung in der Bevölkerung fordern die Petenten und das Bündnis aus Tierheilpraktikerverbänden nun eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss.

Hintergründe des Gesetzgebungsverfahrens

Den Entwurf einer Tierarzneimittel-Verordnung hatte die EU-Kommission im September 2014 verabschiedet. Nach einer Beratung im EU-Parlament, die sich voraussichtlich über die Sommermonate 2016 erstrecken wird, muss der EU-Ministerrat, bestehend aus den zuständigen Fachministern der EU-Mitgliedstaaten, den Entwurf annehmen. In den Beratungen des Ministerrates sind noch Änderungen möglich. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird frühestens Ende 2016 gerechnet. 

EU-Verordnungen gelten in den Mitgliederstaaten unmittelbar, ein Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, nationale Sonderregelungen können aber möglich sein. Für Deutschland verhandelt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Weitere Informationen finden Sie hier.

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