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Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Anfrage der Grünen: Es prüft und alles ist noch offen

Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Anfrage der Grünen: Es prüft und alles ist noch offen Bundesgesundheitsministerium reagiert auf Anfrage der Grünen: Es prüft und alles ist noch offen Fotolia #45001448 © stockpics

Der Heilpraktikerberuf hat schon lange nicht mehr so in der öffentlichen Kritik gestanden wie in den letzten Monaten. Immer lauter werden die Stimmen, die nach einer Verschärfung der Zulassungsbedingungen und Durchführungsverordnung sowie nach einer staatlich geregelten Heilpraktiker-Ausbildung rufen. Die Forderung an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), hier aktiv zu werden, wird immer dringender. Nun hat sich das Ministerium anlässlich einer kleinen Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Das Ministerium mahnt zu einer sachlichen Diskussion, betont den Verdienst vieler Heilpraktiker und den Rückhalt, den sie in der Bevölkerung haben. Trotzdem wird das BMG die Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker prüfen und „eine kritische Prüfung der komplementärmedizinischen Methoden“ vornehmen. 

Daraus ableiten zu wollen, dass das BMG die Ausbildung und das Heilpraktikergesetz verschärfen will, wie das viele Pressevertreter getan haben, ist eindeutig verfrüht. Das Ministerium schreibt in seiner Antwort auf die kleine Anfrage eindeutig: „Ob sich daraus rechtlicher Handlungsbedarf ergibt, wird im Rahmen dieser Prüfung zu entscheiden sein.“ 

Ausbildungsvoraussetzung zum Heilpraktiker im Verantwortungsbereich des BMG

Bereits im Juni hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) das BMG gebeten, „die Inhalte und Gegenstände der Heilpraktiker-Überprüfung zu überarbeiten und ggf. auszuweiten“, da sie die Qualitätserfordernisse aus Sicht des Patientenschutzes nicht gewährleistet sieht. Das BMG macht in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage deutlich, dass die Regelung der Zulassungsvorrausetzungen sehr wohl in seinen Zuständigkeitsbereich fällt und es „den Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz für grundsätzlich geeignet hält, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern zu verbessern“ und es „derzeit die Möglichkeit einer Umsetzung“ prüfe. Die Regelung der Berufsausübung sei dahingegen eindeutig Sache der Länder (Artikels 70 Absatz 1 GG). 

Heilpraktiker leisten wertvolle Dienste

Hinsichtlich einer geforderten Reform des Heilpraktikergesetzes und der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz zeigt das Ministerium Verständnis für diejenigen, die „eine grundlegende Reform des Heilpraktikerrechts einschließlich seiner Anpassung an die Qualitätsstandards anderer heilberuflicher Regelungen fordern“. Es berücksichtige aber auch, dass „Heilpraktizierende durch die Anwendung von naturheilkundlichen Therapien für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern wertvolle und gewünschte Dienste leisten.“ Das Ministerium werde aber die aktuellen Vorgänge zum Anlass für die kritische Überprüfung im Bereich der komplementärmedizinischen Methoden nehmen. „Die fachlichen Prüfungen der aufgeworfenen Fragestellungen, die einer abschließenden Bewertung vorausgehen müssen“, seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

BMG macht klar: Heilpraktiker unterliegen vielen gesetzlichen Regelungen

Außerdem stellt das Ministerium klar, dass Heilpraktiker nicht, wie häufig in der Presse suggeriert, im gesetzlosen Raum agieren, sondern ihre Berufsausübung durch eine ganze Reihe von Gesetzen reglementiert ist, die Sorgfaltspflicht für Heilpraktiker wie für Ärzte gilt und Heilpraktiker für Behandlungsfehler ebenfalls vertraglich haften. Auch sei ein Heilpraktiker verpflichtet, „sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken“ anzueignen.

Recht auf freie Wahl des Behandlers

Das BMG verweist in seiner Antwort auch auf das Recht der freien Behandler-Wahl, was in der Diskussion sicher eine größere Rolle spielen sollte. Es sei „angemessen“, Menschen, die den klassischen Weg der "Schulmedizin" verlassen und einen Heilpraktiker aufsuchen, weiterhin „den Besuch beim Behandler ihrer Wahl zu ermöglichen“, schreibt das BMG.

Noch wird lediglich geprüft

Insgesamt klingt die Antwort des Ministeriums auf die kleine Anfrage der Grünen keineswegs so „heilpraktikerkritisch“ wie vielfach berichtet. Zwar will die Bundesregierung die Zulassungsregeln für Heilpraktiker und die komplementärmedizinischen Methoden überprüfen, aber der Schluss, das Heilpraktikergesetz oder die Zulassungsvoraussetzungen würden definitiv geändert, ist tendenziös und eindeutig verfrüht. 

Die Antwort des BMG auf die kleine Anfrage der Grünen finden Sie hier.

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