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Naturheilverfahren und Komplementärmedizin in medizinischen Leitlinien

Naturheilverfahren und Komplementärmedizin in medizinischen Leitlinien Naturheilverfahren und Komplementärmedizin in medizinischen Leitlinien Fotolia #123283722 © WoGi

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) ist damit beauftragt, Leitlinien im Bereich der Humanmedizin zu koordinieren. Diese Leitlinien dienen Ärzten als Empfehlung für eine nach aktuellem wissenschaftlichen Stand bewährte Therapie. Bis vor wenigen Jahren haben naturheilkundliche oder komplementärmedizinische Maßnahmen in den Leitlinienempfehlungen gar keine Rolle gespielt. In den letzten 5 Jahren ist hier jedoch Bewegung zu beobachten.

Die Leitlinien der AWMF sind Hilfen für Ärzte und Therapeuten zur Entscheidungsfindung in spezifischen Therapiesituationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen und in der Praxis bewährten Erkenntnissen. Sie sind rechtlich nicht bindend. 

Naturheilverfahren halten in den Leitlinien trotz ihrer Beliebtheit bei Patienten nur langsam Einzug, so die Einschätzung von Prof. Dr. Karin Kraft, Leiterin des Lehrstuhls für Naturheilkunde der Universitätsmedizin Rostock, beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) [1]. Doch seit einigen Jahren ist hier ein positiver Trend zu beobachten, erläutert Professor Jost Langhorst aus Essen in der Ausgabe 23/2016 der Zeitschrift „Forschende Komplementärmedizin“. Kraft und Langhorst sind sich einig: Die wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit und zum Nutzen von Naturheilverfahren werden immer besser. Das macht sich langsam mit zunehmender Akzeptanz bemerkbar. Langhorst führt das u.a. auch auf die Arbeit der Taskforce „Naturheilkunde und Komplementärmedizin in medizinischen Leitlinien“ zurück, die von der Rut und Klaus-Bahlsen-Stiftung unterstützt wird. Außerdem sei es gelungen, die Gesellschaft für Phytotherapie als erste Fachgesellschaft aus dem Bereich der Komplementärmedizin als vollwertiges Mitglied in die AWMF zu integrieren. Doch sei noch viel zu tun, ein erster Schritt zu mehr Anerkennung sei aber getan. Ein entscheidender Aspekt, der der Komplementärmedizin zugute kommt, ist die Beliebtheit der Naturheilkunde in der deutschen Bevölkerung, denn die Leitlinien müssen auch Patientenpräferenzen in Bezug auf Behandlungsoptionen berücksichtigen. 

Phytotherapie in den Leitlinien

Inzwischen finden sich zunehmend Hinweise und auch Empfehlungen zur Phytotherapie in den Leitlinien. Kraft führt hier als Beispiel die 2017 aktualisierten Nationale Versorgungsleitlinie zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz an: Dort seien Weidenrinde, Capsaicinpflaster und -cremes sowie Beinwell empfohlen. 

Weitere Empfehlungen in Leitlinien seien:

  • Die S3-Leitlinie der DEGAM von 2013 zum Husten empfiehlt Myrtol und Thymian bei akuter Bronchitis und Zubereitungen aus Echinacea bei Erkältung.
  • Ebenfalls empfehlen die Leitlinien Phytotherapie bei akuter Rhinosinusitis und zur Prävention rezidivierender Zystitis.
  • In der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms sei der Einsatz von Traubensilberkerze (Cimicifuga racemosa) zur Verminderung von Hitzewallungen als „möglich“ eingestuft.
  • Johanniskrautextrakte können „bei leichten oder mittelgradigen depressiven Episoden erwogen werden“, so die Empfehlung in der Nationalen Versorgungsleitlinie von 2015. (1)

Allerdings lasse sich auch feststellen, dass in den AWMF-Leitlinien sehr häufig Angaben zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Phytotherapeutika fehlen (2). Das müsse künftig unbedingt mehr Beachtung finden, wenn man die Patientensicherheit ernst nähme, finden Kraft und ihre Co-Autoren. 

Homöopathie in Leitlinien

Vereinzelt wird auch die Homöopathie in Leitlinien erwähnt, wie in der S2k-Leitlinie Rhinosinusitis, die bei chronischer Rhinosinusitis zwei Studien aufführt, bei denen nachweislich eine Besserung der Symptome nach Gabe von Komplexmitteln aufgetreten war.

Ist die Aufnahme in Leitlinien erstrebenswert und sinnvoll?

Leitlinien können für komplementärmedizinische Verfahren durchaus Sinn ergeben, weil so die Studienerkenntnisse aus dem Umfeld der Komplementärmedizin den behandelnden Ärzten überhaupt erst einmal näher gebracht werden können. Bisher ist es nach wie vor so, dass die meisten Forschungsergebnisse der Komplementärmedizin von den Fachgesellschaften ignoriert werden. Für die Patienten kann es eine Erweiterung des möglichen Therapiespektrums bedeuten. Ein Auge muss man allerdings darauf haben, dass das therapeutische Handeln zukünftig nicht durch die – wenn auch nicht bindenden Leitlinien - in der Therapiefreiheit eingeschränkt wird. 

1) http://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4906030?nlid=115209_3201&src=WNL_confwrap_170523_MSCPEDIT_DE&uac=247647DT&faf=1#vp_1
2) Langhost J: Leitlinienarbeit im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin – das Potenzial ist noch lange nicht erschöpft. Forschende Komplementärmed 2016;23:145-146, DOI: 10.1159/000447314
3) Klose P, Kraft K, Lauche R et al.: Berücksichtigung von Wechsel- und Nebenwirkungen bei pflanzlichen Arzneimitteln in deutschen S3-Leitlinien der AWMF, Forschende Komplementärmedizin 2016;23:154-164, DOI: 10.1159/000446573

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