Deutscher Ärztetag 2024 zur ärztlichen Homöopathie
Deutscher Ärztetag 2024 zur ärztlichen Homöopathie
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu ergreifen, „dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann, noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet“. Auch die „rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel“ und die Apothekenpflicht sollen beendet werden. Lesen Sie hier die Stellungnahme des VKHD zu dieser Position des Ärztetages.
Der deutsche Ärztetag (DÄT) ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, sozusagen das Parlament der deutschen Ärzteschaft. Entscheidungen des DÄT haben daher eine bedeutende Signalwirkung. Und dass der Ärztetag sich zur Homöopathie eher kritisch stellt, ist nicht neu: Schon auf seiner 126. Jahresversammlung im Jahr 2022 hatte der DÄT eine einschneidende Entscheidung getroffen, als er die Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung strich und so den 2020 von der Ärztekammer Bremen beschrittenen Weg, keine Weiterbildung Homöopathie mehr anzubieten, zur bundesweiten Direktive ausgerufen.
Nun also, zwei Jahre später, auf der 128. Versammlung, folgt „der nächste Streich“. Mit denkbar knapper Mehrheit von 117 zu 97 Stimmen (bei 11 Enthaltungen; also mit 52 % Zustimmung) wurde einem Antrag einer Gruppe von Ärzt*innen um den aus Skeptizistenkreisen bekannten Dr. Marc Hanefeld stattgegeben, der eine Feststellung und zwei Forderungen beinhaltet:
„DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
- Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 stellt fest, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.
- Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet.
- Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist erforderlich.“
Die „Feststellung“, bei der den homöopathischen Ärzt*innen ein verantwortungsloses und unethisches Verhalten attestiert wird, grenzt an Diffamierung und entbehrt jeglicher kollegialer Grundhaltung. Näher möchten wir als Heilpraktiker-Berufsverband darauf nicht eingehen. Zu den beiden Forderungen erlauben wir uns folgende Anmerkungen:
Zwar kann der Ärztetag alles Mögliche fordern, aber für die Umsetzung ist die Politik zuständig – insofern, und das ist wichtig, sind Meldungen von etwaigen verbindlichen Beschlüssen irreführend. Der erste Adressat in der Politik ist derzeit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Kein Freund der Homöopathie (im Gegenteil!) – man darf also durchaus befürchten, dass die Forderung des Ärztetags hier auf offene Ohren trifft. Nun hat aber weder Lauterbach alleinige Entscheidungsgewalt, noch richten sich die Forderungen nur an das Bundesgesundheitsministerium. Insofern sind jetzt alle Parlamentarier*innen gefordert, auf etwaige Gesetzesentwürfe zu reagieren.
Ob Lauterbach bzw. die angesprochenen Ministerien sich einen Gefallen tun, wenn sie diesen Forderungen des DÄT nun nachgeben, sei dahingestellt. Die denkbar knappe Mehrheit zeigt, wie gespalten die Ärzteschaft selbst in dieser Frage ist, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass von den 48 % Abstimmenden, die sich dem Antrag nicht anschlossen, ganz sicher nicht alle (eher die wenigsten) selber Homöopathie praktizieren. Abgesehen davon, liegt aus der jüngsten Bundestagspetition, bei der es um die drohende Abschaffung der Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen ging, ein starkes Votum aus der Bevölkerung vor. Ohnehin ist ja der Wunsch der Patientinnen und Patienten (immerhin eine Säule der evidenzbasierten Medizin nach David Sackett) bei der Abstimmung des Ärztetags nicht berücksichtigt worden.
Somit steht die Homöopathenschaft, gemeinsam mit ihren Unterstützer*innen, jüngsten Forderungen alles andere als wehrlos gegenüber. Für grenzenlosen Optimismus hingegen ist dies nicht der richtige Zeitpunkt. Immerhin sind die Forderungen des DÄT weitreichend. Ihre Umsetzung brächte für Angebot und Abrechnung ärztlicher Homöopathie-Leistungen zunächst Rechtsunsicherheit und voraussichtlich gravierende Einschränkungen. Aber auch für uns Heilpraktiker*innen, für Apotheker*innen und für die Patient*innen hätte es Konsequenzen. Nicht nur, weil die Reputation der Homöopathie Schaden nimmt, sondern auch, weil beispielsweise die Versorgung mit lege artis hergestellten, qualitativ hochwertigen Arzneimitteln gefährdet wäre. Die Argumente aus Patientensicht hat die Initiative „Weil’s hilft“ im Rahmen ihrer Bundestagspetition bereits zusammengetragen.
Wir – der VKHD – werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten und uns dafür einsetzen, dass die vom Deutschen Ärztetag 2024 formulierten Forderungen zur Erstattung und Abrechnung ärztlicher homöopathischer Leistungen sowie zur Aufhebung des Arzneimittelstatus und der Apothekenpflicht homöopathischer Präparate nicht zur Umsetzung kommen. Dafür werden wir uns eng mit allen professionellen und gesellschaftlichen Vertretern der Homöopathie abstimmen.
Wir bleiben für Euch/Sie am Ball und werden berichten.
Euer / Ihr
Vorstandsteam des VKHD
Der Beschlussantrag inklusive Abstimmungsergebnis ist hier zu finden: https://128daet.baek.de/data/media/BIc126.pdf.
Einen etwas eingehenderen Bericht über die Diskussion findet man hier: https://www.aerztezeitung.de/Kongresse/Homoeopathie-soll-aus-der-GOAe-gestrichen-werden-449525.html.
Wer einen Online-Zugang zur Ärztezeitung hat, kann auch an der aktuellen Abstimmung teilnehmen: https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Homoeopathische-Aerzte-Deutscher-Aerztetag-spaltet-die-Aerzteschaft-und-die-Gesellschaft-449556.html#Survey_1765aeba-92c8-4ff3-9288-f4d42f2b7db1.