Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen erschienen
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen erschienen
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium das empirische Gutachten zum Heilpraktikerberuf ein ganzes Jahr zurückgehalten und es dann ohne Ankündigung oder gar Pressemitteilung online gestellt hat, gilt es nun, die 334 Seiten sehr genau zu studieren und zu evaluieren. Ein eingehenderer Bericht ist schon in Vorbereitung und wird bald von uns veröffentlicht werden.
Hier nur so viel: bereits im Vorfeld bzw. zum Zeitpunkt der Befragungen hat der VKHD auf die konzeptuellen Schwächen des Gutachtens hingewiesen. Vorstandsmitglied Carl Classen hatte das für die Mitglieder des VKHD seinerzeit übersichtlich dargestellt: https://www.vkhd.de/news-arten/news-fuer-mitglieder/news-mitglieder-2024/item/1078-heilpraktikerberuf-auf-dem-pruefstand-rueckblick-auf-online-befragung-fuer-ein-empirisches-gutachten.
Kurz zum Hintergrund des empirischen Gutachtens: Nachdem im Jahr 2021 ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht veröffentlicht worden war, ergaben sich offene Fragen (“unzureichende Daten- und Faktenlage”) zur aktuellen Situation der Berufsausübung. Genaue Zahlen über Art und Umfang der von Heilpraktiker*innen betriebenen Praxen lagen dem Bundesgesundheitsamt nicht vor, weshalb ein Institut mit der Erhebung des nun veröffentlichten “empirischen Gutachtens” beauftragt wurde.
Wie erwähnt, wird die genaue Einschätzung des empirischen Gutachtens eine Weile brauchen. Hier aber schon einmal ein Rechercheergebnis, das die Homöopathie betrifft: Die erfreut sich nämlich in Heilpraktikerkreisen nach wie vor einer großen Beliebtheit. So gaben 49 Prozent der Befragten an, sie in ihrer Praxis einzusetzen. Auch an Heilpraktikerschulen ist die Homöopathie mit 66 Prozent eines der am häufigsten vermittelten Therapieverfahren.
Bemerkenswert ist zudem die Aussage, “dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche [!] Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern [!!] Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung […].“ (S. 282 des Gutachtens).
Welche Daten die Autor*innen zu diesen, aus unserer Sicht sehr erfreulichen Einschätzungen führte, bleibt, wie gesagt, vorerst offen. Zunächst aber gilt: Das empirische Gutachten ist in keiner Weise gegen uns gerichtet – es kann auch eine Chance sein!
Stefan Reis
Hier finden Sie das Gutachten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen.html





