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Freitag, 20 März 2020 16:30

Werden aktuell höhere Hygiene-Anforderungen verlangt?

Neben den allgemein gültigen Hygienevorschriften ist es sicher zusätzlich empfehlenswert, alle Gegenstände, die ein Patient berührt hat (Stuhllehne, Türklinken, etc.) zum eigenen Schutz und dem Schutz des nächsten Patienten, mit einem Desinfektionsmittel abzuwischen.

Was muss darüber hinaus beachtet werden?

Wie auch für Arztpraxen gelten natürlich alle derzeit besondere Vorsichtsmaßnahmen:

  • Erkundigen Sie sich bereits am Telefon, ob bei der Patient*in eine Erkrankung der Atemwege mit Symptomen wie z.B. trockener Husten, Atemprobleme, Fieber oder Abgeschlagenheit vorliegt. In diesem Fall sollten Sie die Patient*in an eine Ärztin oder einen Arzt oder ein lokales Krankenhaus verweisen.
  • Darüber hinaus ist abzuklären ob sich die Patient*in in einem der beim Robert-Koch-Institut aufgeführten Risikogebiete aufgehalten hat und sich in Quarantäne befindet. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)
  • Bei älteren Patient*innen oder chronisch Kranken sollten die Kontakte auf das unbedingt Notwendige reduziert werden.
  • Kommt eine Patient*in zu Ihnen in die Praxis, so sollte bei der Begrüßung auf das Händeschütteln verzichtet, und ein Abstand von 1,5 bis 2 m eingehalten werden.
  • Da die meisten Kolleg*innen eine Bestellpraxis führen, sind volle Wartezimmer bei Heilpraktiker*innen seltener. Dennoch ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass sich nicht mehr als eine Patient*in im Wartezimmer aufhält. Klären Sie im Vorfeld telefonisch ab, ob eine Konsultation wirklich notwendig ist.
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