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TK: Steigende Zahl von Beschwerden wegen ärztlichen Behandlungsfehlern

Steigende Zahl von Beschwerden wegen ärztlichen Behandlungsfehlern Steigende Zahl von Beschwerden wegen ärztlichen Behandlungsfehlern Fotolia.com # 257376037 © sharpi1980
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bei ihren Versicherten einen neuen Höchststand an Beschwerden wegen ärztlicher Behandlungsfehler verzeichnet. Zehn Prozent und damit 5.998 mehr Versicherte als im Vorjahr haben sich 2018 an die Kasse gewendet, weil sie bei sich eine ärztliche Fehlbehandlung vermuteten, teilte die TK mit. Das sei ein neuer „Rekord“.

Bei fast jedem dritten Fall bestätige sich der Verdacht im Verlauf der Überprüfung, wobei sich die Schadensersatzprozesse in der Regel über viele Jahre hinzögen. Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen bei Chirurgen (33% der Verdachtsfälle), gefolgt von Zahnärzten (16%), Allgemeinmedizinern (12%) und Orthopäden (6%). 5% der Behandlungsfehler wurden nach einer Behandlung bei Internisten gemeldet. Bei Geburtshilfe, Gynäkologie und Augenärzten waren es jeweils 4%.

Erhebliche Dunkelziffer

Die Krankenkasse geht zugleich von einer erheblichen Dunkelziffer bei dem Thema aus, weil viele Versicherte gar nicht wüssten, dass ihre Krankenkasse ihnen beim Kampf um ihr Recht helfen könne. So könne die Krankenversicherung beispielsweise beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben, die der Versicherte später für seine juristische Auseinandersetzung nutzen kann. In speziellen Fällen könne die TK auch medizinisch-juristische Gutachten bei privaten Gutachtern in Auftrag geben.

Landesärztekammern (LÄK) in Hessen und Rheinland-Pfalz bestätigen leichten Anstieg bei Behandlungsfehlern

Mehr bestätigte Behandlungsfehler meldeten auch die Landesärztekammern (LÄK) Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie gaben an, dass in den beiden Bundesländern die Schlichtungsstellen 2018 etwas mehr Behandlungsfehler als im Vorjahr anerkannten. In Hessen wurden im Jahr 2018 899 Anträge auf vermutete Behandlungsfehler bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle gestellt. Auch wenn das etwas weniger Anträge als 2017 waren (905 Anträge), so wurden mehr Behandlungsfehler bestätigt. Von den 413 Fällen, die im Jahr 2018 abschließend von der Gutachterstelle geprüft wurden, wurde bei 26,6 Prozent der vom Patienten vermutete Behandlungsfehler bejaht. Damit hat sich die Quote der anerkannten Behandlungsfälle geringfügig erhöht. 2017 lag sie noch bei 24,3 Prozent.

Ähnlich ist die Situation in Rheinland-Pfalz. Auch hier ist die Quote der anerkannten Behandlungsfehler von 22,5 auf 23,2 Prozent gestiegen. Rund zwei Drittel der Anträge in Rheinland-Pfalz betrafen 2018 die Krankenhäuser – vor allem die Unfallchirurgie (85 Fälle), die Allgemeinchirurgie (24 Fälle) und die Innere Medizin (19 Fälle). Auch in Hessen wurden die meisten Behandlungsfehlervorwürfe 2018 auf dem Fachgebiet der Chirurgie erhoben, insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Neurochirurgie, gefolgt von Frauenheilkunde und Innerer Medizin.

Quelle: Techniker Krankenkasse und Bundesärztekammer
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