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Deutscher Ärztetag streicht Homöopathie aus der Weiterbildung

Am 26.05.2022 machte die Meldung die Runde, dass der Deutsche Ärztetag die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung streiche.

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Telemedizin in der Heilpraktiker-Praxis: Was ist erlaubt, was ist sinnvoll?

Telefontermine, Videosprechstunde: Zulässigkeit, medizinischen, fachlichen und technischen Voraussetzungen, Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation, Datenschutz, Werbebeschränkung, Berufshaftpflicht, Abrechnung

Möchten Sie Ihr Praxisangebot auf der Online-Ebene erweitern? Dann sollten Sie die notwendigen Hintergrundinformationen dafür haben.

Leider gibt es derzeit noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten zur Frage der Fernbehandlung, der damit einhergehenden notwenigen Aufklärungspflichten, und in welchem Rahmen auf die Möglichkeit der Fernbehandlung hingewiesen werden darf. Der folgende Text ist daher als Zusammenfassung der aktuellen Sachlage zu sehen. Nur wenn Sie bestehende Risiken kennen, können Sie diese vermeiden.

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SARS-COV-2 Infektionsrisiko in der HP-Praxis

Die Anforderungen der Gesundheitsämter zu Meldungen von Heilpraktikern sind nunmehr weitgehend geklärt. Im Rahmen der aktuellen einrichtungsbezogenen Immunitäts-Nachweispflicht benötigen Kolleginnen und Kollegen, die über keinen im IFSG aufgelisteten Immunitätsnachweis verfügen, jetzt Argumente, die es den betreffenden Ämtern ermöglichen, auf die individuelle Anordnung weitergehender Einschränkungen der Praxistätigkeit zu verzichten. Solche Argumente können in erster Linie aus der Auflistung der in der eigenen Praxis ergriffenen Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe – und gegebenenfalls einer sachlichen Zusammenfassung zur Notwendigkeit einzelner Maßnahmen – in einer homöopathisch ausgerichteten Heilpraktiker-Praxis bestehen. 

Unser erfahrener Kollege Tjado Galic hat angeboten, hierzu eine Abhandlung zu erstellen.

Argumentationshilfen zur Immunitätsnachweispflicht Tjado Galic (1.18 MB)

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VKHD-Newletter

Einmal monatlich erscheint der VKHD-Newsletter. Er bringt aktuelle Nachrichten rund um den VKHD, zur Homöopathie und anderen medizinischen Themen, über Politik und Vieles mehr.  

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Wichtige Aktualisierungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie der erforderlichen Grundimmunisierung

Das Bundesgesundheitsamt (BMG) aktualisiert den bekannten Fragen- und Antworten-Katalog immer wieder. Bitte schauen Sie regemäßig dort nach, welche Neuinformationen es zu den einzelnen Themen gibt: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/impfpflicht-rechtliche-fragen-impfquoten-und-impfstoffverteilung/impfpflicht-in-bestimmten-einrichtungen/.

Ganz aktuell haben sich zum Beispiel bei zwei Bestimmungen wichtige Änderungen ergeben, über die wir Sie nachstehend informieren möchten.

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Aktuelles zur Video-Sprechstunde

Kann der Praxisbetrieb jetzt bis März 2022 ausschließlich Online stattfinden und ist es möglich, nach Beendigung der Corona-Regeln die Praxis ausschließlich online zu führen?

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass es auf den Einzelfall ankommt. Die medizinische und therapeutische Sorgfaltspflicht kann dazu führen, dass in manchen Fällen Patient*innen nicht ausschließlich online beraten und behandelt werden dürfen. Die Verantwortung für diese Entscheidung liegt bei den Therapeut*innen. Das bedeutet, ein Nichteinhalten des anerkannten Standes der medizinischen Kenntnisse, also unsachgemäßes Verhalten durch Tun oder Unterlassen, kann auch in diesem Zusammenhang für Ärzt*innen/Therapeut*innen eine Haftung wegen eines Behandlungsfehlers bedeuten. Da es keine Standardfestlegung zu einfachen und schweren Erkrankungen/Beschwerden gibt, kann die Abgrenzung schwierig sein.

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Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) und deren Relevanz für Heilpraktiker*innen

Am 10.12.2021 hat der Bundesrat umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt. Das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist zu großen Teilen bereits in Kraft getreten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/einrichtungsbezogene-impfpflicht-kommt.html

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Testen in der Heilpraktiker-Praxis

Gesundheitseinrichtungen und damit auch Praxen dürfen weiterhin nur von getesteten Personen betreten werden, wobei sich Geimpfte und Genesene Mitarbeiter*innen /Inhaber*innen nur noch zwei Mal in der Woche testen müssen. Arbeitgeber*innen müssen ihren Arbeitnehmer*innen 2 Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Die Testpflicht bezieht sich auf alle in einer Praxis tätigen. Die Patient*innen und deren Begleitung müssen nicht getestet werden.
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Heilpraktiker*innen sind nicht von der Corona 3G-Regel betroffen – das gilt jetzt auch für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Quelle: Verband unabhängiger Heilpraktiker (VUH) e.V.
Heilpraktiker*innen fallen im Rahmen der Corona-Maßnahmen in der Regel in die Gruppe der körpernahen Dienstleistungen, für welche die 3G-Regel gilt. Bisher hatten die Ämter in den beiden Bundesländern überwiegend keine Ausnahmen für Heilpraktiker*innen bezüglich medizinisch notwendiger Behandlungen gemacht, beziehungsweise ging man teilweise davon aus, dass nur Ärzte und Ärztinnen wirklich medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen könnten. Das hat sich jetzt geändert.
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Die neue 3G-Regel und deren Bedeutung für Heilpraktiker*innen

Eine neue Regelung im Rahmen der Corona-Maßnahmen ist die sogenannte „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet). Dazu, was diese Regel für den Praxisbetrieb von Heilpraktiker*innen bedeutet, hängt im Detail wieder oder besser immer noch von den einzelnen Bundesländern und dort vermutlich von den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern ab. Daher können hier lediglich ein paar grundsätzliche Informationen erfolgen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit aktueller Verordnungen und Beschlüsse werden Beispiele aufgeführt. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt über die für Sie relevanten Maßnahmen.
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FAQs zu Forschung