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Sample Data-Articles

Unter diesem Stichwort finden Sie Standpunkte, Positionen des VKHD zu verschiedenen Themen, die nicht oder nicht nur dem Heilpraktikerberuf oder der Homöopathie eigen sind, die in der täglichen Praxis aber eine wesentliche Rolle spielen.

Unsere Positionspapiere entstehen im Konsens innerhalb des Vorstands, zum Teil auch unter Einbeziehung der Beiräte oder einzelner aktiver Mitglieder. Sie sind keine starren Konstruktionen und auch kein Regelwerk für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen. Sie geben aber Orientierung für eine innere wie äußere Ausrichtung und Haltung. Darüber hinaus dienen sie dazu, falsche Vorstellungen oder tendenziöse Narrative über den Beruf des Heilpraktikers und über die Homöopathie zu korrigieren.

Die Positionspapiere entstehen auf der Grundlage der speziellen Struktur des VKHD als Berufsverband, der vor allem homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen vertritt. So sind sie nicht automatisch als Positionen der Heilpraktiker*innen allgemein oder zur Homöopathie als Therapiemethode zu verstehen.

Positionspapiere des VKHD

Als Homöopathinnen und Homöopathen sowie als Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker praktizieren wir eine Medizin des Individuums. Dies setzt einen tiefen Respekt vor jedem einzelnen Menschen in seiner Würde und Ganzheit voraus. Der Respekt vor dem Individuum und vor dem Leben und ebenso die Achtung von Grenzen sind auch die Basis unseres Verständnisses von Patientenschutz. Hass, Ächtung und Ausschluss von Menschen aufgrund kollektiver Merkmale wie bspw. Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung widersprechen der Homöopathie als individualisierender Medizin ebenso wie der Berufsordnung des VKHD mit integrierter Ethik-Richtlinie. Aus den genannten Gründen distanzieren wir uns von politischer Vereinnahmung der Homöopathie durch Gruppierungen, deren Verhältnis zur Menschenwürde fraglich erscheint sowie auch von einer Geschichtsklitterung, welche die Homöopathie in Verbindung mit rechten Ideologien bringt.

Vorstand & Beiräte des VKHD

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Als Patient*in haben Sie sich an eine*n Homöopath*in Ihres Vertrauens gewendet. Aufkommende Fragen werden Sie in der Regel direkt klären können. In seltenen Fällen gelingt das nicht. Scheint irgendetwas im Behandlungsablauf oder im Verhältnis zwischen Patient*in und Behandler*in nicht ganz rund zu laufen? Haben Sie Fragen, zu denen Sie gerne eine dritte Seite hören möchten?

In der Mehrzahl der Fälle reicht bei Konflikten schon eine Aussprache und lösungsorientierte Beratung. Oder es braucht eine Vermittlung und Mediation nach Anhörung aller Beteiligten, oder/und Sie wollen eine Beschwerde vorbringen. Die Patientenfürsprecherin wird Ihnen zunächst zuhören und dann sachlich erörtern, wie sie Ihnen weiterhelfen kann. Die Beratung ist professionell, vertraulich, und grundsätzlich auch anonym möglich. Daten werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben, etwa wenn eine Klärung unter Einbezug aller Beteiligten oder wenn ein formelles Beschwerdeverfahren angestrebt wird. Eine solche tiefer gehende Klärung setzt allerdings die Mitgliedschaft oder Zertifizierung/Qualifizierung Ihrer/Ihres Behandler*in in einer der tragenden Organisationen voraus. Die Schlichtungs- und Ethik-Kommission wie auch die Patientenfürsprecherin werden zur Bündelung der Ansprachemöglichkeiten von vier Homöopathie-Organisationen gemeinsam getragen. Dies sind der VKHD, die Qualitätskonferenz des BKHD, die Stiftung Homöopathie-Zertifikat SHZ und Homöopathen ohne Grenzen HOG. Bei komplexen Sachverhalten kann mit Ihrem Einverständnis auch die gemeinsame Schlichtungs- und Ethik-Kommission einbezogen werden, in der die Patientenfürsprecherin Sie vertreten wird. Gemeinsame Arbeitsgrundlage sind miteinander abgestimmte Ethik-Richtlinien, die beim VKHD in die Berufsordnung integriert sind.

Grenzen der Patientenfürsprecherin

Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes sowie medizinische oder homöopathische Fachberatung gehören nicht zu den Aufgaben der Patientenfürsprecherin. Wenn erforderlich, wird sie auf entsprechende Angebote und Möglichkeiten hinweisen. Ferner handelt es sich NICHT um eine Schlichtungsstelle nach § 1 Abs 2 und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG.

 

„Wirtschaftlich und wirksam“ – zu diesem Fazit kommt die SECURVITA-Krankenkasse in einer groß angelegten Studie zur Homöopathie aus dem Jahr 2020. Die Befragung von mehr als 15.700 Versicherten brachte zahlreiche interessante Erkenntnisse.

So zeigte sich beispielsweise, dass homöopathisch behandelte Kinder weniger oft antibiotisch behandelt wurden. Bei Kleinkindern, die ab der Geburt homöopathisch behandelt wurden, entwickelte sich die Antibiotika-Einsparung besonders auffällig: In der Homöopathie-Gruppe sank die Zahl der Antibiotika-Behandlungen im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 17 %, während sie in der Vergleichsgruppe um 74 % in die Höhe ging. Und das ist längst nicht alles: bei mehrfach erkrankten Menschen und Krebspatient*innen verringerte sich der Bedarf an Schmerzmedikamenten. Wurden Depressionen mit Homöopathie behandelt, konnten die Arbeitsunfähigkeitstage deutlich reduziert werden. Neurodermitis und Asthma gingen bei Kleinkindern zurück, während sie in einer Vergleichsgruppe (ohne homöopathische Behandlung) von Jahr zu Jahr häufiger wurden.

https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/auszuege_SECURVITAL/202004/securvital_0420_6-11.pdf

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