Offener Brief an den Intendanten des ZDF, Dr. Norbert Himmler
Offener Brief an den Intendanten des ZDF, Dr. Norbert Himmler
Reaktion auf das Schreiben an die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19.12.2025
Sehr geehrter Herr Dr. Himmler,
in Ihrem Schreiben an die Beschwerdeführer*innen vom 06.02.2026 (1) führen Sie aus, dass der Heilpraktikerberuf ein „Thema von öffentlichem Interesse“ sei und Fragen der Patientensicherheit ein „gesellschaftlich relevantes Thema“ darstellten.
Dieser Einschätzung schließen wir uns ausdrücklich an.
Satireformate wie das ZDF Magazin Royale haben aus unserer Sicht die Freiheit zur Zuspitzung und Überzeichnung. Eine vollständige oder ausgewogene Darstellung ist dort weder zu erwarten noch einzufordern. Aus diesem Grund haben wir – der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD), ein Berufsverband für Heilpraktiker*innen – uns nicht an den Programmbeschwerden oder Aufrufen dazu beteiligt. Tatsächlich beanstanden wir auch nicht die Bewertung der Programmbeschwerden durch den ZDF Fernsehrat.
Allerdings müssen wir kritisieren, dass in der Einordnung durch die Leitung eines öffentlich-rechtlichen Senders zentrale Fakten zur Patientensicherheit unberücksichtigt bleiben.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Heilpraktikerberuf sowohl empirisch als auch rechtlich umfassend untersuchen lassen. Diese in Ihrem Schreiben erwähnten Gutachten liefern eine belastbare Grundlage für die Bewertung genau der Fragen, die Sie in Ihrem Schreiben als gesellschaftlich relevant benennen.
Zur Patientensicherheit zeigt das empirische Gutachten, dass Berichte von schwerwiegenden Zwischenfällen in der Berufspraxis extrem selten sind und sich insgesamt kein Bild einer systematischen Gefährdung ergibt (2). Zugleich wird deutlich, dass die vorhandene Datenlage keine belastbaren Hinweise darauf liefert, dass heilpraktische Behandlungen mit höheren Risiken verbunden sind als die Anwendungen anderer Berufsgruppen (2).
Diese Einordnung steht im deutlichen Gegensatz zu Darstellungen, die pauschal Zweifel an der Sicherheit der Berufsausübung nahelegen.
Auch im Hinblick auf die Einordnung des Berufs zeigen die Gutachten ein anderes Bild als das, das in der öffentlichen Debatte häufig vermittelt wird. So wird festgestellt, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker „eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen“ und „insbesondere im ambulanten Bereich […] die Versorgung“ befördern (3).
Das im Auftrag des Bundesministeriums erstellte Rechtsgutachten kommt zudem zu einem klaren Ergebnis: „Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage“ (4).
Wenn Patientensicherheit ein gesellschaftlich relevantes Thema ist, dann sollte gerade ihre faktenbasierte Einordnung im Mittelpunkt stehen. Die vorliegenden Gutachten liefern hierzu die derzeit umfassendste Datengrundlage. Sie differenzieren Risiken, statt sie zu pauschalisieren, und ordnen den Beruf in den bestehenden Versorgungsrahmen ein.
Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass die Faktenlage in Ihrer Stellungnahme nicht nur verkürzt, sondern in ihrer Aussagekraft verschoben wird.
Die Ergebnisse der Gutachten haben zudem eine klare politische Konsequenz. Sie zeigen, dass aus Sicht des Gesetzgebers derzeit kein akuter Handlungsbedarf besteht. Wäre die Gefährdungslage so eindeutig, wie sie in Teilen der öffentlichen Debatte dargestellt wird, wären entsprechende regulatorische Maßnahmen naheliegend und zurecht längst erfolgt.
Gerade deshalb halten wir es für geboten, dass die auf Grundlage dieser Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auch im öffentlich-rechtlichen Kontext ihren Platz finden, insbesondere in Formaten, die den Anspruch haben, über gesellschaftlich relevante Themen sachlich zu informieren und einzuordnen.
Wenn ein Thema als gesellschaftlich relevant eingeordnet wird, umfasst der öffentlich-rechtliche Auftrag aus unserer Sicht auch, die dazu vorliegenden staatlich beauftragten Untersuchungen in ihrer Aussagekraft angemessen abzubilden.
Nur so kann eine öffentliche Debatte entstehen, die sich auf belastbare Fakten stützt und nicht auf verkürzte Darstellungen. Erst auf dieser Grundlage hat auch „das Publikum [..] die Möglichkeit, zu anderen Schlüssen zu kommen“, wie Sie es in Ihrem Schreiben formulieren.
Mit freundlichen Grüßen
das VKHD-Team
(1) Brief von Dr. Norbert Himmler (Intendant des ZDF) vom 06.02.2026 (Link)
(2) Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch die in vivo GmbH, 8. November 2024, S. 119
(3) Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch die in vivo GmbH, 8. November 2024, S. 282
(4) Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, erstellt von Prof. Dr. Christof Stock, 21. April 2021, S. 273





